Spätestens ab dem 1. Juli müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten das Versichertenstammdatenmanagement durchführen. Mehr als die Hälfte aller Praxen sind nach jüngsten Zahlen der gematik aktuell an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Wer die erforderlichen IT-Komponenten bis Ende März dieses Jahres bestellt hat, muss keine Sanktionen befürchten, falls die eigentliche Installation noch aussteht. Wer nicht fristgerecht bestellt hat und jetzt den Versichertenabgleich online nicht zu leisten in der Lage ist, wird rückwirkend zum 1. Januar pro Quartal ohne TI-Anschluss mit einem Prozent Honorarabzug bestraft.
Detaillierte Informationen bei der KBV
Was Praxen beim automatisierten Online-Abgleich der Versichertendaten beachten müssen, erläutert die KBV sehr detailiert in einer Praxisinformation, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.kbv.de/html/1150_41096.php
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 27.06.2019