Politischer „Salto mortale“ gefährdet ambulante Versorgung
Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) warnt vor fehlender Planungssicherheit für Ärzteschaft und fordert Abkehr von tagespolitischen Schnellschüssen – Notwendige Strukturreformen muss Politik gemeinsam mit Ärzteschaft entwickeln
Die aktuellen gesundheitspolitischen Kurswechsel gefährden aus Sicht des BvDU die verlässliche Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung. Wenn Vergütungs- und Steuerungsmodelle in kurzer Folge angekündigt, verändert oder wieder infrage gestellt werden, verlieren Praxen, ambulante OP-Zentren und Krankenhäuser die Grundlage für langfristige Entscheidungen. Investitionen, Personalplanung und der Aufbau ambulanter Operationsstrukturen werden damit nicht nur erschwert, sondern politisch entwertet.
Besonders kritisch ist, dass weitreichende Richtungsentscheidungen getroffen werden sollen, bevor laufende Evaluationen abgeschlossen und ihre Ergebnisse belastbar ausgewertet sind. Ein solches Vorgehen schwächt das Vertrauen in eine verlässliche Gesundheitspolitik und erweckt den Eindruck, dass politische Vorfestlegungen an die Stelle einer transparenten, nachvollziehbaren Datengrundlage treten. Die Folgen für einzelne Leistungsbereiche und bestehende Versorgungsstrukturen müssen differenziert geprüft werden, bevor erneut grundlegende Rahmenbedingungen verändert werden.
Planungssicherheit für Praxen und ambulante OP-Zentren
Mit der Diskussion um eine Aufhebung der Hybrid-DRG ab 2028, die Überführung von Tagesfällen in den AOP-Bereich und eine Annäherung der Vergütung an das EBM-Niveau, zeichnet sich erneut ein grundlegender Systemwechsel ab. Damit würden Rahmenbedingungen abgelöst, auf deren Bestand Leistungserbringer erst vor Kurzem vertrauen und ihre Planungen ausrichten sollten. Für Praxen, ambulante OP-Zentren und Krankenhäuser ist nicht mehr verlässlich erkennbar, welche politisch gewünschten Strukturen morgen noch wirtschaftlich tragfähig sein werden.
Diese Politik des wiederholten Richtungswechsels droht bereits getätigte Investitionen zu entwerten, notwendige Folgeinvestitionen zu verhindern und den Ausbau ambulanter Angebote auszubremsen. Sie steht damit im Widerspruch zum erklärten politischen Ziel der Ambulantisierung. Wer neue Versorgungsstrukturen einfordert, darf den beteiligten Einrichtungen nicht fortlaufend die wirtschaftliche Grundlage ihrer Planungen entziehen. Erforderlich sind verbindliche Perspektiven und verlässlich gestaltete Übergänge, damit bestehende Versorgungskapazitäten erhalten bleiben.
Datengrundlage transparent und differenziert bewerten
Der BvDU hält es für problematisch, aus allgemeinen Fallzahlentwicklungen vorschnell Fehlanreize abzuleiten. Steigt der Umfang eines Leistungskatalogs, ist auch eine Zunahme der erbrachten Leistungen zu erwarten. Belastbare Schlussfolgerungen erfordern deshalb eine Auswertung nach einzelnen Hybrid-DRG-Entitäten, medizinischen Indikationen und Versorgungsbereichen.
Auch die geplante Streichung bzw. Bereinigung extrabudgetärer Elemente wie TSVG-Konstellationen und offene Sprechstunden werden das erwartbare Honorarvolumen ambulanter Praxen weiter reduzieren. Gleichzeitig bleiben praktische Fragen ungelöst, etwa die Finanzierung von Sachkosten bei ambulanten Eingriffen und eine passende Sprechstundenbedarfsregelung.
Notfallversorgung realistisch organisieren
Widersprüchlich erscheint zudem, ambulante vertragsärztliche Strukturen zu schwächen und zugleich eine flächendeckende Bereitschaft rund um die Uhr einzufordern. Ein pauschales Leistungsversprechen für jeden Behandlungsanlass ist weder personell noch wirtschaftlich dauerhaft tragfähig. Erforderlich sind eine qualifizierte, ärztlich verantwortete Ersteinschätzung, die Dringlichkeit und geeignete Versorgungsebene verbindlich bestimmt.
Forderungen an die Politik
Der BvDU fordert verlässliche politische Rahmenbedingungen, Planungs- und Investitionssicherheit für Praxen, ambulante OP-Zentren und Krankenhäuser sowie eine Strukturreform, die gemeinsam mit der Ärzteschaft entwickelt wird. Vergütungssysteme müssen medizinisch sinnvolle Behandlungspfade abbilden und tatsächliche Leistungen angemessen honorieren.
Dazu gehören auch logistische Begleitleistungen, Dokumentensichtung, qualifizierte Arztbriefe, Kommunikation und organisatorische Aufgaben. Zugleich müssen klare Behandlungspfade einer medizinisch nicht begründeten Leistungsausweitung entgegenwirken. Die ärztliche Selbstverwaltung sollte bei der Entwicklung eines transparenten Dringlichkeits- und Steuerungssystems eine zentrale Rolle übernehmen.
Der BvDU ruft seine Mitglieder dazu auf, mit den jeweils zuständigen Bundestagsabgeordneten aus dem eigenen Wahlkreis das Gespräch über die künftige Versorgung zu suchen. Ziel ist eine sachliche Debatte darüber, wie ambulante Strukturen gestärkt, Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht gesteuert und begrenzte Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt werden können.
