Wer Praxen schwächt, beschneidet die ambulante, wohnortnahe Versorgung

Mit der endgültigen Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wurde der Weg für tiefgreifende Einschnitte in die ambulante Versorgung freigemacht. Während im parlamentarischen Verfahren auf den letzten Metern geringfügige Verbesserungen für Kliniken, die psychotherapeutische Versorgung und die Versicherten erfolgten, blieben die Kürzungen für die vertragsärztlichen Praxen unverändert 1:1 bestehen.

Für den Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) ist dies ein Offenbarungseid der Regierung mit fatalen Folgen für die ambulante, wohnortnahe Versorgung von Millionen von Patientinnen und Patienten. „Ausgerechnet die ambulante Versorgung, die den weitaus größten Teil der medizinischen Versorgung in Deutschland leistet, blieb bei letzten Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vollständig außen vor. Dieses politische Signal ist verheerend“, erklärt der Vorstand des Berufsverbands der Deutschen Urologie.

Mit jährlich rund 578 Millionen Behandlungsfällen und mehr als einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten ist die ambulante Versorgung das Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens. Dennoch blieben ausgerechnet die niedergelassenen Praxen von den parlamentarischen Nachbesserungen ausgenommen.

Der BvDU-Vorstand weiter: „Einerseits sollen durch Krankenhausreform und Ambulantisierung immer mehr medizinische Leistungen in den niedergelassenen Bereich verlagert werden. Andererseits werden genau diejenigen Praxen wirtschaftlich so geschwächt, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht mehr zu stemmen sind.“ BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa ergänzt: „Die Politik kann nicht ernsthaft erwarten, dass Praxen dauerhaft mehr Leistungen mit immer weniger finanziellen Mitteln erbringen. Medizinische Versorgung lässt sich nicht per Gesetz zum Nulltarif organisieren. Wer die wirtschaftlichen Grundlagen der ambulanten Versorgung entzieht, gefährdet zwangsläufig deren Leistungsfähigkeit.“

Ambulant tätige Urologinnen und Urologen müssen – je nach Region und Kassenärztlicher Vereinigung – künftig mit Honorareinbußen von bis zu zehn Prozent rechnen. Damit verschärft sich die seit Jahren bestehende Schieflage zwischen steigenden Personal- und Betriebskosten, wachsendem Versorgungsbedarf und einer immer weiter begrenzten Vergütung.

Für die Patientinnen und Patienten werden die Folgen unmittelbar spürbar sein. Können Leistungen nicht mehr kostendeckend erbracht werden, müssen Praxen ihre Ressourcen konsequent am gesetzlichen Versorgungsauftrag und den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten ausrichten.

Längere Wartezeiten, weniger kurzfristige Termine und eine stärkere Konzentration auf die gesetzlich refinanzierte Regelversorgung werden aus Sicht des BvDU unausweichlich sein. Leistungen außerhalb dieses Rahmens werden künftig häufiger nur noch als Selbstzahler- oder Privatleistungen angeboten werden können.

„Die Botschaft dieses Gesetzes lautet: Für nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens wurden auf den letzten Metern Lösungen gefunden – für die ambulante Versorgung nicht. Das ist ein gesundheitspolitisches Armutszeugnis. Die Folgen werden nicht zuerst Ärztinnen und Ärzte spüren, sondern die Patientinnen und Patienten – durch längere Wartezeiten, weniger Versorgungsangebote und eine zunehmende Ausdünnung der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung. Praxen und Kliniken, die schließen müssen, öffnen nicht wieder“, erklärt der Vorstand des Berufsverbands der Deutschen Urologie abschließend.