GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Wer Praxen schwächt, beschneidet die ambulante, wohnortnahe Versorgung

Mit der endgültigen Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes am 10.07. wurde der Weg für tiefgreifende Einschnitte in die ambulante Versorgung freigemacht. Während im parlamentarischen Verfahren auf den letzten Metern geringfügige Verbesserungen, u.a. für Kliniken und Versicherte erfolgten, blieben die Kürzungen für die vertragsärztlichen Praxen fast unverändert bestehen. Dieses politische Signal ist verheerend für die ambulante Versorgung.

Trotz gemeinsamem Interventionen, die auf allen Ebenen stattfanden, und den Protesten aus allen ärztlichen Fachgruppen aus Klinik und Praxis, aus KBV, Landes-KVen und Verbänden: die begründeten Argumente der ambulanten Versorgung prallten am Mantra „notwendiger Einsparungen“ ab. Bundes- und Landesregierungen waren nicht bereit, die Argumente der Vertragsärzteschaft zu hören. Trotz der Tatsache, dass Patientinnen und Patienten in allererster Linie ambulant versorgt werden mit 578 Millionen Behandlungsfällen pro Jahr in den Praxen und 1 Milliarde an Kontakten zwischen einem Patienten und einem niedergelassenen Haus- oder Facharzt.

Honorareinbußen aus GKV bis zu 10 %

Hochrechnungen zeigen: Niedergelassene Urologinnen und Urologen müssen regional unterschiedlich mit Honorarrückgängen von bis zu 10 % rechnen. Die seit Jahren wachsende Schieflage zwischen erbrachter Leistung und Vergütung wird durch das Gesetz weiter verschärft.

Praxen müssen und werden ihre Ressourcen konsequent am gesetzlichen Versorgungsauftrag und den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten ausrichten. Ein Ausgleich der prognostizierten Honorareinbußen in prognostizierter Höhe ist nach Inkrafttreten ab 2027 nur durch Steigerung der Leistungen im Rahmen von Selbstzahlerleistungen oder Privatsprechstunden möglich.

Auch Kliniken müssen Wege im Umgang finden. Trotz geringfügiger Änderungen kurz vor Verabschiedung hat das Gesetz für sie zusätzlichen wirtschaftlichen Druck als Folge – in einer ohnehin angespannten Situation, u.a. durch die im Rahmen der Krankenhausstrukturreform verankerten Maßnahmen -.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)