Entwurf des neuen Digitalgesetzes (GeDIG) – Zugriff der Krankenkassen auf ePA-Daten unterbinden
Entwurf des neuen Digitalgesetzes (GeDIG) – BvDU fordert, Zugriff der Krankenkassen auf ePA-Daten zu unterbinden
Im Schatten des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes hat das Bundeskabinett im Juli den Entwurf des Digitalisierungsgesetzes beschlossen. Die ePA soll wichtiger werden, Kassen auf mehr Patientendaten zugreifen können und die Gematik erhält mehr Rechte zur TI-Stabilisierung.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Krankenkassen mehr Möglichkeiten zu geben, um Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) auszuwerten. Krankenkassen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Daten aus der ePA zur Risikoerkennung zu verarbeiten, Patienten darauf anzusprechen und ihnen Empfehlungen zu Vorsorgeuntersuchungen zu geben – unter der Bedingung, dass Patienten dem zustimmen. Bisher durften Krankenkassen lediglich auf Basis ihrer Abrechnungsdaten Versicherte auf Gesundheitsrisiken hinweisen.
Diese neue Regelung ist einer der Punkte, die in der Ärzteschaft auf große Ablehnung stoßen, auch in der Urologie. Der BvDU lehnt dies strikt ab.
BvDU-Position
- Der Berufsverband der Deutschen Urologie fordert, den Zugriff der Krankenkassen auf die ePA in allen Konstellationen zu unterbinden. Die Patientendaten müssen streng geschützt sein und bleiben. Es darf keine Tür aufgemacht werden, die es den Krankenkassen erlaubt, die streng schützenswerten Daten der Patienten einzusehen.
- Dass das BMG diese Option im Referentenentwurf vorsieht, ist ein nicht akzeptabler Tabubruch. Dies umso mehr vor dem Hintergrund des Marktes mit gestohlenen Gesundheitsdaten.
Mit dem geplanten Digitalgesetz soll zudem die Rolle der elektronischen Patientenakte (ePA) weiter an Bedeutung gewinnen. So sollen Patienten künftig neben dem Hausarzt und der 116117 auch den digitalen Versorgungszugang über die ePA-App wählen können. Hierfür sollen unterschiedliche Elemente in die ePA integriert werden. Dazu zählt unter anderem die E-Überweisung. Diese soll schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden. Auch die Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen und eine umfassende digitale Bedarfseinschätzung sollen über die ePA-Apps ablaufen. Mit den Neuerungen solle die ePA zum „Türöffner“ in die Versorgungsstrukturen werden, so Warken.
Die Ersteinschätzung solle künftig sowohl über die Hausarztpraxis, die 116117 als auch über die Apps möglich sein. Die Einschätzung müsse nicht von Ärzten vorgenommen werden. Dies könnten beispielsweise auch Advanced Practice Nurses oder Physician Assistants übernehmen. Wichtig sei, dass die Einschätzung einheitlich erfolge. „Dies bedeute auch, dass Ärztinnen und Ärzte in der Praxis einem bestimmten Schema bei der Ersteinschätzung folgen müssten“, sagte die Ministerin auf Nachfrage.
Bei der ePA sind überdies eine Volltextsuche, eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion sowie Informationen zu passenden klinischen Studien vorgesehen. Künftig sollen auch Apotheken und Ombudsstellen der Krankenkassen Versicherte bei der Nutzung der ePA unterstützen. Für Praxis- und Terminverwaltungssysteme wird eine verbindliche Schnittstelle zur Meldung freier Termine an die KVen vorgesehen.
Veränderungen sieht das geplante Digitalgesetz unter anderem auch bei der Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit den Kostenträgern vor. Statt Fax und Papier sollen ab 2029 die E-Mail- und Messengerdienste KIM und TI-M zum Einsatz kommen.
Darüber hinaus sieht das GeDIG vor, dass die Gematik mehr Befugnisse erhalten soll. Die Digitalagentur soll künftig Anordnungen gegen einzelne Verursacher von Störungen erteilen dürfen und eigenständig Störungen beseitigen. Die Gematik erhält außerdem das Recht, Anbietern und Betreibern von TI-Diensten in bestimmten Fällen die Zulassung zu entziehen. Die Gematik kann außerdem künftig Dienste und Anwendungen, die für einen sicheren Betrieb der TI notwendig sind, direkt am Markt beschaffen und bereitstellen. „Dadurch wird die Komplexität der TI verringert und die Verlässlichkeit gestärkt“, so die Hoffnung.
Quellen: Tagesspiegel monitoring, Ärztenachrichtendienst (änd)
