Zuschläge für höheren Hygieneaufwand für ambulante Operateure geregelt

Arzt desinfiziert Fläche mit Desinfektionsmittel

Im Kontext der Ambulantisierung ist die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen nun geregelt. Ärztinnen und Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 01.01.2024 geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für Operationen aus Kapitel 1 – u.a. Sterilisation (GOP 01854, 01855) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen. Die KBV hatte den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die Quartalsabrechnung des 1. Quartals 2024, die die Praxen bereits im April einreichen mussten, empfohlen, die Zuschläge automatisch zuzusetzen. Über die Details werden die KVen ihre Mitglieder informieren bzw. wir empfehlen Ihnen alternativ, Kontakt zu Ihrer KV aufzunehmen.

Zuschlag je nach Eingriff unterschiedlich hoch

Der Hygienezuschlag ist je nach Eingriff unterschiedlich hoch. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Aufwand der Aufbereitung der OP-Instrumente, der Dauer der Operation sowie dem Ambulantisierungsgrad. Dadurch gibt es insgesamt 66 Zuschläge, deren Spanne von 3,34 Euro bis 62,18 Euro reicht. Sie werden im neuen EBM-Abschnitt 31.2.19 und im Abschnitt 1.7.6 und 1.7.7 des EBM aufgeführt. Die Zuschläge finden Sie im Detail unter diesem Link.

Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit für jeden Eingriff in voller Höhe.

Abrechnung für das 1. Quartal 2024

Die neuen Zuschläge gelten ab 1. Januar, so dass Ärzte auch rückwirkend Anspruch auf die entsprechende Vergütung haben. Die KBV hat daher für die Quartalsabrechnung des 1. Quartals 2024, die die Praxen bereits im April einreichen mussten, den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) empfohlen, die Zuschläge automatisch zuzusetzen. Über die Details werden die KVen ihre Mitglieder informieren.

Von einem sinnhaften Erfolg kann nicht gesprochen werden

Mit dem jetzt gefassten Beschluss erhalten ambulante Operateure zumindest einen Ausgleich für die hohen Kosten, die bei der Aufbereitung von OP-Instrumenten entstehen. Für die Zuschläge stand seitens der Kassen ein zusätzliches Finanzvolumen von 60 Millionen Euro bereit. Grundsätzlich ist der jetzt beschlossene Kompromiss aus Sicht des BvDU vor dem Hintergrund zu bewerten, dieses zusätzliche Finanzvolumen nicht verfallen zu lassen, anstelle die Verhandlungen platzen zu lassen seitens der KBV. Von einem sinnhaften Erfolg kann aus Sicht des BvDU jedoch nicht gesprochen werden. Bei den Verhandlungen herrschte eine „Bazar-Mentalität“, von einigen Beteiligten auf ärztlicher Seite wurden die Verhandlungen gar als „schmerzensgeldpflichtig“ bezeichnet.


Bewertung der Zuschläge

  • Die Kassen haben sich mit Ihren Verteilungsvorschlägen durchgesetzt. Da die Erstattung von Hygienekosten i.H.v. 60 Mio. € nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind, sei „nichts anderes verhandelbar gewesen“.
  • Die Kassen hatten in die Berechnungen den Ambulantisierungsgrad der OP eingebracht. Völlig unverständlicherweise wurde dieser reziprok eingebracht. Das bedeutet, je mehr Fälle ambulant behandelt werden, desto geringer fällt der Zuschlag aus. Folglich hat dies nichts mit Interesse an Hygiene zu tun (dann wäre es anders herum), sondern ist lediglich als Politikum zu werten. Als Folge ergibt sich die nicht nachvollziehbare hohe Anzahl an unterschiedlichen Zuschlägen.
  • Dies führt darüber hinaus dazu, dass Operationen der Kategorie RR7 einen hohen Hygienezuschlag bekommen, aber nur, wenn diese ambulant nach Kapitel 31 EBM erbracht würden – was aus Sicht des Berufsverbands völlig widersinnig ist.
  • Eine Einpreisung der tatsächlichen Hygienekosten in der Regelung ist in keiner Weise erfolgt.
  • Die Zuschläge sind rückwirkend zum 01.1.24 vorgesehen. Da die Abrechnungen durch die Praxen bereits abgegeben sind, sollen diese von den KVen nachträglich zugesetzt werden.

Grundsätzliche Bewertung

  • Erneut zeigt sich, wie schwach die Verhandlungsposition der Ärzteschaft ist.
  • Insgesamt ist das Resultat aus Sicht des BvDU sehr enttäuschend. Die Aussage der KBV „wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Kosten der Arztpraxen für den wachsenden Hygieneaufwand erstattet werden“ wirkt doch sehr wenig verheißungsvoll.
  • Aus Sicht des Berufsverbands hätte die KBV die Unsinnigkeit der Verhandlungen anprangern und diese mit entsprechender medialer Vorbereitung platzen lassen können.
  • Umso entscheidender ist es, dass die Ärzteschaft in den Gremien der Selbstverwaltung, wie der KBV und den KVen so präsent wie möglich ist und wir dort, wie auch in der Öffentlichkeit und der Politik, unsere Forderungen und unseren Protest lautstark deutlich machen!