Zi: Belegarztwesen muss durch Vergütungsreform abgesichert werden

Hand einer Ärztin auf dem Arm eines Patienten
  • Studie der Universität Köln: Belegärzte leisten wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der stationären Versorgung in ländlichen Regionen
  • Sicherstellung der Krankenhausversorgung in Gefahr, wenn Belegarztwesen nicht durch Vergütungsreform abgesichert wird

„Vertragsärzte leisten als Belegärzte vor allem in ländlichen Regionen Deutschlands einen ganz maßgeblichen Beitrag zur Sicherstellung der stationären Versorgung. Ohne sie würde in immer mehr Fachabteilungen der Kliniken das Licht ausgehen. Die Leidtragenden wären die Patientinnen und Patienten, die immer weitere Wege zum nächsten Krankenhaus auf sich nehmen müssten. Denn unattraktive finanzielle Rahmenbedingungen führen dazu, dass es für Vertragsärzte wenig reizvoll ist, belegärztlich tätig zu sein. Um dem entgegenzuwirken, muss das belegärztliche System dringend durch eine umfassende Vergütungsreform abgesichert werden.“ Dies forderte der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried, heute anlässlich der Veröffentlichung der durch das Zi geförderten Studie „Das Belegarztwesen im sektorenübergreifenden Wettbewerb: Versorgungsspektrum, Interdependenzen und Versorgungsunterschiede“. Verfasst wurde das Gutachten am Institut für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft der Universität Köln.

Immer weniger Belegabteilungen in Deutschlands Kliniken

Insgesamt weist die Studie, die im Rahmen der jährlichen Forschungsförderung des Zi unterstützt wurde, einen starken Rückgang der Belegabteilungen in deutschen Krankenhäusern aus. Zwischen 2012 und 2017 sank die Zahl der in den strukturierten Qualitätsberichten dokumentierten Belegabteilungen von 1.403 auf 1.201. Dieser Rückgang kann jedoch nicht zwangsläufig mit einer Substitution der Versorgungsstrukturen in Hauptabteilungen oder in nicht bettenführenden Abteilungen erklärt werden. Generell wird in den Fachgebieten Urologie, Orthopädie, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Augenheilkunde noch ein nennenswerter Versorgungsanteil über belegärztliche Abteilungen erbracht. Nimmt man die Verbreitung der belegärztlichen Abteilungen auf der Ebene der Stadt- und Landkreise in den Blick, fällt auf, dass in den belegärztlich häufig tätigen Fachgebieten, wie der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie der Augenheilkunde, Belegabteilungen oftmals alleiniger stationärer Versorger im Kreis sind. Somit tragen sie in einigen Fachgebieten maßgeblich zum Erhalt der stationären Versorgung bei, insbesondere in Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz mit anteilig 16 bis 20 Prozent.

pi Zi, 26.02.2020