Wir protestieren: Die Zeiten, in denen die Ärzteschaft ruhig blieb, sind vorbei!

Ein Megaphone liegt auf einem Blatt Papier mit der Aufschrift: "DER PROTEST GEHT WEITER !!!"

Die Nöte von uns allen machten in diesem Jahr einen breiten Diskurs möglich. Die Ärzteschaft rückt zusammen. Über alle Fachgruppen und verschiedene Berufe im Gesundheitswesen hinweg.

Die Dimension der Missachtung der Ärzteschaft hat ein bislang nicht bekanntes und nicht für möglich gehaltenes Ausmaß eingenommen. Die Zeiten, in denen sie ruhig blieb, sind vorbei.

Unterstützen Sie die aktuell laufenden Protestaktionen

Rund um #PraxenKollaps , „Praxis in Not“, „Rote Karte für die Gesundheitspolitik“, „LAHNSTEIN92“ oder in zahlreichen weiteren regionalen Kampagnen gehen Ärzte und medizinische Fachangestellte in die Öffentlichkeit. Für viele noch ungewohnt, für einen Teil nicht weitgehend genug. Wir müssen mit den Protesten den Druck erhöhen, um in den Verhandlungen in den Gremien weitere Erfolge zu erzielen.

Wir erwarten, dass auch die bereits stattgefundene KBV/Zi-Befragung zur aktuellen Situation in den vertragsärztlichen Praxen ein breites Stimmungsbild erreicht hat. Laut aktueller änd-Umfrage im November erwartet eine deutliche Mehrheit der Arztpraxen in Deutschland eine wirtschaftliche Talfahrt. Das Geld für Investitionen fehlt vielerorts inzwischen gänzlich.

Freie Tage für MFA zwischen dem 27. Und 29. Dezember – Ausgleich für den immer noch fehlenden Corona-Bonus

Nehmen Sie zwischen dem 27. und 29. Dezember Urlaub in der Praxis und ermöglichen Sie Ihren Medizinischen Fachangestellten und Ihnen selbst freie Tage. Die Leistungen, die in 2023 erreicht werden dürfen, sind bereits übererfüllt. Liegen geblieben sind Berge von administrativen Arbeiten und von Überstunden, auch Ihrer Medizinischen Fachangestellten.

Die freie Zeit zwischen den Feiertagen soll dabei unterstützen, die Attraktivität des Arbeitsplatzes „Arztpraxis“ für medizinische Angestellte zu erhalten. Ein Arzt allein ist noch keine Praxis. Wenn weiterhin MFA abwandern, werden sich die Praxen in Zukunft noch stärker einschränken müssen.

Hinweisen möchten wir darauf, dass die Schließung einer Praxis aus Gründen des Protestes (Streik) vom Bundessozialgericht (BSG) ausdrücklich untersagt ist. Urlaubszeiten sind jedoch gestattet.

Gewährleistet sein muss eine Vertretung während der Zeit Ihres Urlaubs. Einige Kassenärztlichen Vereinigungen, wie die KV Berlin oder die KV Schleswig-Holstein, organisieren Notdienste für diese Zeit. Informieren Sie sich bei Ihrer Landes-KV, wie die Regelung in Ihrem jeweiligen KV-Gebiet ist.

Zu Ihrer Verwendung finden Sie anbei zum Download ein Plakat zum Aushang in Ihrer Praxis für die Zeit Ihres Urlaubs. Weitere Informationen zur Kampagne „Praxis in Not“ finden Sie auch auf der Seite Praxis in Not.

Die Mitglieder, die nicht mehr praktisch tätig sind, bitten wir, für die Beteiligung an den Protestaktionen zu werben, damit wir gemeinsam weiter ein aufrüttelndes Signal an die Politik senden. Wir danken Ihnen!

Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), PraxisinNot und Ärztenachrichtendienst (änd)