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Wichtige Neuregelungen im Gesundheits- und Pflegebereich

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Zum Jahreswechsel werden zahlreiche Änderungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege wirksam. Unter anderem müssen Ärztinnen und Ärzte künftig elektronische Patientenakten nicht nur haben, sondern auch befüllen, ePA-konforme Praxissoftware nutzen und sich auf eine neue Verschlüsselung in der TI einstellen – bei Verstößen drohen Sanktionen.

Sanktionen bei Nichtbefüllen der elektronischen Patientenakte (ePA):

Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, verfügen seit Januar 2025 über eine elektronische Patientenakte (ePA). Seit 1. Oktober 2025 sind Ärzte, Krankenhäuser und Psychotherapeuten verpflichtet, medizinische Informationen in die ePA einzutragen. Ebenfalls Teil der ePA ist die Medikationsliste, eine elektronische Auflistung aller Arzneimittel, die Versicherten verschrieben und in der Apotheke an sie abgegeben wurden.

Wer sie nicht befüllt, muss ab 1. Januar 2026 sogar mit Sanktionen rechnen. Praxen müssen also damit rechnen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen bei systematischer oder wiederholter Nichtbefüllung Konsequenzen ziehen – es drohen etwa Abzüge bei Honoraren oder Kürzungen von Pauschalen. Für Krankenhäuser ist der Beginn der Sanktionen etwas später angesetzt, voraussichtlich erst im April 2026.

Ab Oktober 2026 wird die Medikationsliste zu einem digital gestützten Medikationsprozess ausgebaut. Dieser umfasst zum einen Angaben darüber, welche Medikamente wie und zu welchen Zeitpunkten eingenommen werden sollten. Das soll die Versorgung insbesondere für Versicherte verbessern, die mehrere Arzneimittel parallel einnehmen. Zum anderen werden zusätzliche Daten von Versicherten gespeichert, die für die sichere Anwendung von Arzneimitteln wichtig sind, etwa das Körpergewicht oder Allergien gegen bestimmte Inhaltsstoffe.

Softwaresysteme:

Ab dem 1. Januar müssen Praxisverwaltungssysteme (PVS) im Einsatz sein, die eine sogenannte Konformitätsbestätigung für die Nutzung der ePA erhalten haben. Für den Fall, dass ein Leistungserbringer dieses im Laufe des 4. Quartals nicht nachgewiesen hat, wird die TI-Pauschale gekürzt. Ärzte, die PVS nutzen, die nicht ePA-fähig sind, können ihre Leistungen nicht mehr abrechnen. Um Härtefälle zu vermeiden, können die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen solche Härtefälle in einer Auslegungsrichtlinie adressieren.

Umstellung der TI-Verschlüsselung:

Die Gematik stellt das bisher bei der Telematikinfrastruktur (TI) genutzte Verschlüsselungsverfahren RSA auf das moderne ECC‑Verfahren (Elliptic Curve Cryptography) um. Dieses neue Kryptografieverfahren gilt als sicherer und effizienter und ist laut Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur ab Jahresbeginn verpflichtend für den sicheren Betrieb der TI.

Für Praxen bedeutet das, dass sämtliche TI‑Komponenten, die ausschließlich auf dem alten RSA‑Algorithmus basieren, bis Ende 2025 ausgetauscht werden mussten. Ohne diesen Austausch können Praxen ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr uneingeschränkt auf die TI zugreifen. Anwendungen wie das elektronische Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der Zugriff auf die ePA wären dann nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt nutzbar.

Krankenhausreform:

Die Bundesregierung hat eine große Krankenhausreform eingeleitet. Das Ziel: weniger Krankenhäuser, dafür mehr Spezialisierung. Das soll Geld und Personal sparen und die medizinische Versorgung insgesamt verbessern. Wann die Reform welche Auswirkungen hat, ist noch nicht genau abzusehen, zumal die Bundesländer für die Krankenhausversorgung zuständig sind.

Start des Krankenhaus-Transformationsfonds:

Um die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, hat die Bundesregierung den Aufbau des Krankenhaus-Transformationsfonds beschlossen. Er soll bis 2035 mit insgesamt 50 Milliarden Euro bestückt werden; Bund und Länder sollen je die Hälfte finanzieren. Die ersten Fördermittel werden ab 1. Januar 2026 zur Verfügung gestellt.

Reform der Notfallversorgung:

Ein dringlicher Teil der Krankenhausreform ist die Reform der Notfallversorgung und der Rettungsdienste. Es ist unklar, ob Maßnahmen schon 2026 greifen. Hintergrund ist eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsdienste – auch durch viele unnötige Behandlungsfälle. 13 Millionen ambulante Notfälle wurden 2024 in deutschen Krankenhäusern behandelt – so viele wie noch nie.

Geplant ist eine Zusammenlegung der Notfallnummern 112 und 116117. Dort soll es dann eine schnelle Ersteinschätzung am Telefon oder per Videosprechstunde geben. Grundsätzlich könne man die Notaufnahme des Krankenhauses wie bisher ohne Termin aufsuchen, heißt es aus dem Ministerium. Wer vorher die 116117 angerufen hat, soll aber bevorzugt behandelt werden. Auch in ausgewählten Krankenhäusern soll es sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) geben. Dort müssen sich Patienten zuerst an einer Ersteinschätzungsstelle anmelden. Von dort geht es dann entweder direkt in die Notaufnahme oder, bei weniger schweren Fällen, in eine Notdienstpraxis.

Pflege – Befugniserweiterung:

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung (BEEP) erhalten Pflegefachpersonen ab 2026 die Möglichkeit, bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich zu übernehmen. Welche konkreten Leistungen darunterfallen, muss die Selbstverwaltung allerdings noch festlegen. Damit verbunden ist laut Bundesgesundheitsministerium auch eine Stärkung der Mitspracherechte pflegerischer Organisationen. Sie sollen künftig stärker an Entscheidungsprozessen im Gesundheitswesen beteiligt werden.

Arzneimittelversorgung:

Das BMG will die Bedingungen für klinische Studien verbessern. Mit Inkrafttreten der sogenannten Standardvertragsklauselverordnung sollen künftig standardisierte Verträge zwischen Sponsoren und Prüfzentren Vertragsverhandlungen verkürzen. Zudem wird eine neue Koordinierungsstelle zwischen BfArM und Paul-Ehrlich-Institut eingerichtet.

Quellen: Deutsches Ärzteblatt, Ärztenachrichtendienst (änd)