TSVG-Vergütung: KBV und Krankenkassen erzielen Einigung

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Bei den Verhandlungen zur Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes haben KBV und GKV-Spitzenverband sich am Mittwoch im Bewertungsausschuss auf konkrete Eckpunkte geeinigt.

KBV-Vorstandsvorsitzender zufrieden mit dem Ergebnis

„Das TSVG ist leider ein sehr kleinteilig angelegtes Gesetz. Vor dem Hintergrund der nun gemeinsam beschlossenen tragfähigen Lösungen ist es aber möglich, dass sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch auszahlen kann“, bewertete Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, das Verhandlungsergebnis.

TSVG-Umsetzung klar geregelt

Die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG seien damit klar geregelt. Das Gesetz war am 11. Mai 2019 in Kraft getreten. Einige Neuerungen gelten seitdem bereits, bei anderen ist dies ab September oder später der Fall. Die konkreten Eckpunkte hat die KBV in einer Praxisinformation zusammengetragen, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.kbv.de/html/1150_41021.php

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 20.06.2019