Die Online-Petition zu ausreichenden Testphasen für Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) hat das gesteckte Ziel von 50.000 Unterstützern klar erreicht. Das teilte der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in München mit. Damit wird die Urheberin der Petition und Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVB, Dr. Petra Reis-Berkowicz, die Möglichkeit erhalten, dieses wichtige Anliegen der Ärzteschaft im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags vorzutragen. Im Rahmen der vierwöchigen Zeichnungsfrist hatten 15.297 Personen die Online-Petition mit dem Titel „Kassenarztrecht – Einführung von Flächentests zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zum eRezept“ unterzeichnet. Hinzu kamen anschließend noch 38.454 Unterstützer, die sich in Unterschriftenlisten in Praxen eingetragen oder sich direkt an den Petitionsausschuss gewandt hatten. Insgesamt haben damit 53.751 Menschen ihre Unterstützung für die Petition bekundet.
Der Vorstand der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp, erklärte dazu: „Das ist ein eminent wichtiges Signal an die politischen Entscheidungsträger, dass man telemedizinische Anwendungen nicht mit Zeitdruck und Androhungen von Sanktionen in die Praxen bringen kann. Die Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Patientinnen und Patienten erwarten zurecht, dass die IT-Prozesse im Praxisalltag reibungslos funktionieren, dass sie einen Mehrwert für die ambulante Behandlung bieten und dass sie sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen, um das Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und seinem behandelnden Arzt beziehungsweise Psychotherapeut zu schützen. Deshalb ist eine ausführliche Testphase unabdingbar, in der die Anwendungen ihre Praxistauglichkeit nachweisen müssen. Unser Dank gilt auch den anderen Kassenärztlichen Vereinigungen und ärztlichen sowie psychotherapeutischen Berufsverbänden, die die Petition unter ihren Mitgliedern intensiv beworben hatten.“
Die Kernaussage der Petition: Die Einführung von TI-Anwendungen wie elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder elektronischem Rezept muss über die ersten zwölf Monate als Testphase ausgestaltet werden, an der sich die Anwender freiwillig beteiligen können. Zudem muss der dauerhafte Einsatz von Ersatzverfahren im Regelbetrieb, insbesondere bei technischen Störungen, zukünftig erhalten bleiben.
Quelle: Pressemitteilung KV Bayern, 30.12.2021