TI‐Störungskosten: Praxen können bis 18.9. Rechnungen einreichen

Neben dem Stethoskop liegt ein Smartphone mit aufgeklebtem Pflaster

Die Gesellschafterversammlung der gematik hat einen Beschluss zur Finanzierung der durch die Störung der Telematikinfrastruktur (TI) verursachten Kosten gefasst.

Grundsätzlich hatte die gematik mit den IT‐Dienstleistern im Juni ein Verfahren zur Behebung der TI-Störung abgestimmt. Demnach sollten Ärzte und Psychotherapeuten keine Rechnungen erhalten und sich auch nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen (vgl. KV‐InfoAktuell 245/2020).

Praxen können Rechnungen einreichen

Der aktuelle Beschluss richtet sich an Praxen, die dennoch eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI‐Störung bekommen haben. Diese Rechnungen werden nun von der gematik erstattet. Dazu müssen sich die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten schriftlich an die gematik wenden und die Rechnung einreichen. Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist einmal pro Konnektor und maximal bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich.

Frist bis zum 18. September 2020

Einen Antrag auf Erstattung samt entsprechender Rechnung können Praxen bis zum 18. September 2020 per E‐Mail an die Adresse betrieb@gematik.de schicken. Etwaige Schadenersatzansprüche aus dem Sachverhalt müssen Ärzte und Psychotherapeuten vor Zahlung schriftlich an die gematik abtreten. Laut Beschluss erfolgt die Erstattung aus Kulanz und umfasst nur Rechnungen von Dienstleistern, die sich ausschließlich auf die TI‐Störung beziehen.

Kosten im Zusammenhang mit anderen Ursachen, etwa ein vergessenes Passwort oder ein unsachgemäßer Betrieb des Konnektors, werden nicht übernommen.

Bei Fragen zum Beschluss können Sie sich gerne an Martin Stephan (Tel.: 030 4005‐2121, E‐Mail: ITA@kbv.de) wenden.

Quelle: KBV