COVID-19-Pandemie: Über 1.000 Euro Mehrkosten pro Praxis, 2-3 Wochenstunden Mehrarbeit

Mehrere Münzstapel

Zwischenergebnis aktueller Zi-Erhebung: Deutliche Kostensteigerungen für Sonderaufwendungen im Praxismanagement

In der COVID-19-Pandemie haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte pro Praxis bisher durchschnittlich mehr als 1.000 Euro Sachkosten für Schutzausrüstung aufwenden müssen. Zudem sind pandemiebedingt für die Ärzte und Praxisteams im Schnitt wöchentlich jeweils 2-3 Stunden Mehrarbeit angefallen. Besonders häufig wurden die verstärkte Nutzung von Videosprechstunden und die Änderung im Terminmanagement genannt.

Auch IT-Kosten entpuppen sich als Kostentreiber

Weitere Kostentreiber bei den besonderen Ausgaben im Praxismanagement waren die IT-Kosten sowie die Aufwendungen für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Mehr als 6.000 Euro mussten Praxisinhaber 2019 durchschnittlich für IT ausgeben – das entspricht einer Steigerungsrate von fast 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere die Kosten für Praxisverwaltungssysteme (PVS) stiegen mit 400 Euro überdurchschnittlich stark an. Die Ausgaben für die Implementierung der DSGVO schlugen 2019 im Durchschnitt mit fast 2.000 Euro zu Buche. Zentrale Kostenpositionen waren hier die Beschaffung von Soft- und Hardware sowie Personalschulungen.

Das sind die wichtigsten Zwischenergebnisse einer aktuellen Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zu besonderen Kosten im Praxismanagement. Die Befragung läuft noch bis zum 15. August 2020. Bislang haben sich rund 1.800 Arztpraxen daran beteiligt.

Mehrkosten durch COVID-19 nicht im Orientierungswert abgebildet

„Die deutlichen Mehrkosten, die die Vertragsärztinnen und -ärzte durch das COVID-19-Pandemiemanagement und die Umsetzung der DSGVO schultern müssen, sind derzeit nicht im Orientierungswert abgebildet. Der ambulante Schutzwall, der die Kliniken vor einer Überforderung ihrer Versorgungskapazitäten bewahrt hat, hat standgehalten. Die damit einhergehenden Sonderaufwendungen müssen bei den nun anstehenden Honorarverhandlungen berücksichtigt werden“, forderte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Die angeschriebenen Praxen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten können noch bis zum 15. August 2020 an der Befragung teilnehmen. Weitere Informationen unter: https://www.zi.de/befragungen/besondere-kosten-im-praxismanagement

Quelle: pi ZI, 06.08.2020