Verbesserung der Qualität der Versorgung ambulant behandelter onkologischer Patientinnen und Patienten im Rahmen des neu geschlossenen Vertrages mit der Techniker Krankenkasse (TK)
Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie – BvDU schließt Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK)