Verbesserung der Qualität der Versorgung ambulant behandelter onkologischer Patientinnen und Patienten im Rahmen des neu geschlossenen Vertrages mit der Techniker Krankenkasse (TK)

Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie – BvDU schließt Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK)

Onkologische Patientinnen und Patienten werden mittlerweile zunehmend ambulant und wohnortnah in ihrer gewohnten Umgebung versorgt. Dafür stehen immer mehr und immer individuellere Therapieoptionen zur Verfügung.

Um die Qualität der Versorgung von Patienten weiter zu verbessern, schließt der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) e.V. durch die Tochtergesellschaft VgURO GmbH mit Krankenkassen, Verbänden und anderen Akteuren im Gesundheitswesen Versorgungsverträge, an denen Urologinnen und Urologen partizipieren können. Diese sogenannten Selektivverträge werden durch die Tochtergesellschaft VgURO realisiert.

Im Rahmen des zum 01.10.2023 neu geschlossenen Vertrages werden den Versicherten der Techniker Krankenkasse in Zukunft bundesweit besondere medizinische Leistungen für ambulant behandelte onkologische Patienten zur Verfügung gestellt. Die im Vertrag verankerte Leistung der Kenntnis spezifischer Biomarker kann den Arzt in der Auswahl der geeigneten Therapie für ambulant behandelte onkologische Patienten unterstützen und so Nebenwirkungen reduzieren, medizinisch unnötige Therapien vermeiden und eine Optimierung der Behandlungsabläufe sicherstellen. Teilnehmenden Urologinnen und Urologen wird so ermöglicht, den zusätzlichen Behandlungsaufwand mit diesen onkologischen Patienten abzubilden.

Mit dem Vertrag werden qualitätsgesicherte und am individuellen Krankheitsverlauf orientierte Therapien gefördert. Gleichzeitig sollen Wirtschaftlichkeitspotentiale erschlossen werden, ohne dass es zu einem Verlust der Qualität der medizinischen Versorgung kommt. Zur Qualitätssicherung werden definierte Standards und übergreifende Verfahren angewendet, die neben der intensivierten Kooperation und dem verbesserten Informationsaustausch der an der Versorgung der Versicherten beteiligten teilnehmenden Leistungserbringer insbesondere auch eine Erhöhung der Patientenorientierung bewirken sollen.

Mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin besteht bereits seit 01.02.2021 ein entsprechender Vertrag mit der TK. Aufgrund der positiven Erfahrungen für Patientinnen und Patienten in Berlin engagierte sich die BvDU-Landesvorsitzende und BvDU-Pressesprecherin Frau Dr. Sulafah El-Khadra intensiv für den Abschluss des bundesweit für die Versicherten der TK gültigen Vertrages. BvDU-Mitglieder erhalten vergünstigte Konditionen.

Auf dieser Grundlage nimmt der BvDU Gespräche auf, um weitere Krankenkassen zu gewinnen, um die Qualität der Versorgung von Patienten weiter verbessern zu können.