SpiFa: „Die Selbstverwaltung muss sich bewegen“

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zur Diskussion um die Zukunft des G-BA: In der vergangenen Woche hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) drei Reform-Gutachten zur Zukunft des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und seiner verfassungsrechtlichen Legitimation veröffentlicht. Dazu erklärt SpiFa-Geschäftsführer Lars F. Lindemann am Dienstag in Berlin: „Die Gutachten im Auftrag des BMG kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Für uns steht fest, dass der G-BA als wesentliches Element der Selbstverwaltung erhalten bleiben muss. Allerdings sehen auch wir Reformbedarf.

Bisherige Verwaltungsstrukturen ersetzen

Aus Sicht des Spitzenverbandes der Fachärzte Deutschlands (SpiFa) bedürfe es eines alternativen Ansatzes mit dem Ziel, neben dem G-BA und den bisherigen Verwaltungsstrukturen neue Modelle auszuprobieren. „Wir brauchen eine Spielwiese für Innovationen, auf der Stakeholder-Interessen kein Platz eingeräumt wird“, sagt Lindemann. Dafür müsse das SGB V geändert werden. „Und die Selbstverwaltung muss sich bewegen.“

Gesetzlich zugeordnete Kompetenzen im Innovationsausschuss

Das Konzept des SpiFa sieht vor, einen Innovationsausschuss am Bundestag mit gesetzlich zugeordneten Kompetenzen zu bilden. Dieser speist sich aus dem Gesundheitsausschuss des Bundestages und hat ein Antragsrecht beim IQWiG, dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. IQWiG und IQTiG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) werden in gemeinnützige Stiftungen mit eigenem Haushalt überführt. Unternehmen, die medizinische Innovationen auf den Weg und in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung bringen wollen, können entsprechende Anträge bei diesem Innovationsausschuss stellen. Aus einem Dossier muss der medizinische Nutzen der Innovation hervorgehen.

Selektivvertrag als Basis des Procederes

Der G-BA kann sich dann innerhalb eines Konsensverfahrens bereit erklären, den Antrag zu übernehmen, und binnen eines Jahres – nach der Prüfung durch das IQWiG – eine Entscheidung treffen. Schafft der G-BA eine Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nicht, geht der Antrag zurück an den Innovationsausschuss am Bundestag. Juristische Basis des Procedere ist der zwingende Selektivvertrag. Zudem wird die Innovation evaluiert und auf medizinische Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. „Auf Grundlage der Evaluation entscheidet der Innovationsausschuss, ob die Leistung im Leistungskatalog bleibt“, sagt Lindemann. Die antragstellenden Unternehmen zeichnen verantwortlich für die Finanzierung.

Inhaltliche und strukturelle Transparenz

Lindemanns Vorschlag stammt aus dem SpiFa-Positionspapier „Innovationen im deutschen Gesundheitsmarkt“, das im April 2017 aus der Taufe gehoben worden war und nun aktueller denn je erscheint. „Wir fühlen uns in unseren Ideen bestärkt“, so Lindemann weiter. In dem Papier finden sich wesentliche Handlungsempfehlungen zur Zukunft der Selbstverwaltung: Zum einen sollte inhaltliche und strukturelle Transparenz hergestellt, und die demokratische Legitimation gestärkt werden, etwa durch mehr Teilhabe von Patienten. Zum anderen müsse sowohl ein Aufsichtsgremium für den G-BA, als auch eine rechtsstaatliche Kontrolle für dessen Entscheidungen etabliert werden. Und: Es brauche einen wissenschaftlichen Beirat und eine entsprechende Schiedskommission beim G-BA, um Unabhängigkeit und Eigenständigkeit sicherzustellen.

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V., 05.06.2018