Sildenafil bleibt rezeptpflichtig!

Hand nach oben geöffnet, darüber blaue Pillen

Gemeinsame Pressemitteilung von BvDU und DGU, 26. Januar 2022


Urologische Verbände begrüßen Votum des Ausschusses für Verschreibungspflicht

Sildenafil bleibt rezeptpflichtig: Auf seiner 85. Sitzung am 25. Januar 2022 hat der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte über die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Sildenafil 50 mg zur oralen Anwendung beraten und sich in seinem Votum nun für den Bestand der Rezeptpflicht ausgesprochen. Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) und die Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich.

Die beiden urologischen Verbände hatten den Sachverständigen-Ausschuss zuvor in einer gemeinsamen Stellungnahme vor möglichen Risiken bei der ungeprüften Einnahme durch den freien Zugang zu PDE-5-Hemmern, zu denen auch Sildenafil gehört, gewarnt und das Gremium dazu aufgefordert, unabhängig von der Dosierungsstärke, im Sinne der Patientensicherheit von einer Entlassung aus der Verordnungsplicht abzusehen. Der Wirkstoff Sildenafil ist unter anderem in dem bekannten Präparat Viagra enthalten und wird seit rund 20 Jahren von Ärztinnen und Ärztinnen hauptsächlich zur Behandlung der erektilen Dysfunktion verordnet.

Die Vertreter von BvDU und DGU zeigen sich angesichts des Votums erleichtert. „Wir begrüßen das Urteil des Sachverständigen-Ausschusses für unsere Patienten, denn nur durch eine ärztliche Beratung und Untersuchung können Kontraindikationen, aber auch die Risiken bzw. Begleiterkrankungen des individuellen Patienten und deren Behandlungsbedürftigkeit erkannt werden“, betonen BvDU-Präsidentin Catrin Steiniger und DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Maurice Stephan Michel. Die Entscheidung über die Rezeptflicht obliegt dem Bundesgesundheitsministerium, das in der Regel allerdings dem Votum des Ausschusses folgt.


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