Risikopatienten mit Symptomen werden vorrangig getestet

Stilisiertes Virus vor DNS

Risikopatienten mit akuten respiratorischen Symptomen sollen vorrangig auf das Coronavirus getestet werden. Das sehen die neuen Kriterien des Robert Koch-Instituts vor, die heute offiziell bekannt gegeben wurden.

Menschen ohne Krankheitszeichen sollen danach grundsätzlich nicht getestet werden, Menschen mit akuten respiratorischen Symptomen ohne Vorerkrankungen nur bei ausreichender Testverfügbarkeit. Wer mild erkrankt, kein Risikopatient sei und mangels Testkapazitäten derzeit nicht getestet werden könne, solle zu Hause bleiben und Abstand zu anderen halten, stellte RKI-Präsident Prof. Lothar H. Wieler heute bei der Vorstellung der Test-Kriterien vor Journalisten klar.

Zu den Fällen, die weiterhin labordiagnostisch abgeklärt werden, gehören Personen mit akuten respiratorischen Symptomen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten. Das bisherige Kriterium, dass ein Patient in einem Gebiet mit COVID-19-Fällen gewesen sein muss, entfällt angesichts der immer weiteren Ausbreitung des Erregers.

Ein Test soll nach den neuen Kriterien auch durchgeführt werden, wenn es klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie gibt. Außerdem werden jetzt Beschäftigte in Arztpraxen, im Pflegebereich und Krankenhaus besonders berücksichtigt. Dort Tätige müssen bei akuten respiratorischen Symptomen auf das SARS-CoV-2 getestet werden.

Hofmeister: Ohne Symptome kein Test

„Gerade die haus- und kinderärztlichen Praxen stehen derzeit unter einer enormen Beanspruchung. Sie sind oft die erste Anlaufstelle der Patienten. Deshalb ist es wichtig, verantwortungsvoll mit den Tests umzugehen. Es sollten keine Patienten ohne typische Symptome wie Husten oder Atemnot getestet werden“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister.

Quelle: KBV

Das Flussschema zu Verdachtsabklärung und Maßnahmen – Orientierungshilfe für Ärzte (Stand: 24.3.2020) als » Infografik zum Download beim RKI