Praxen sollen zentral mit Schutzausrüstung ausgestattet werden

Frontalansicht. Die Maske liegt auf dem Tisch.

Der Krisenstab der Bundesregierung hat heute mitgeteilt, dass das Bundesgesundheitsministerium persönliche Schutzausrüstungen zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Behörden beschaffen wird. 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sich bereit erklärt, die Verteilung der Produkte in ihren Regionen zu übernehmen, sobald das notwendige Material zur Verfügung steht. 

„Wir setzen alles daran, dass die Bereitstellung und Verteilung so schnell wie möglich erfolgen wird“, betonte KBV-Vorstandvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Denn wir dürfen Ärzte und ihre Praxismitarbeiter nicht gefährden. 

Der Krisenstab hat ferner ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung, also Atemmasken, Handschuhe, Schutzanzüge etc., beschlossen. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, unter anderem im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen.

Mehr Informationen unter https://www.kbv.de/html/coronavirus.php