Versandkosten für Arztbriefe werden vorerst weiterhin ohne Limit erstattet. Die zum 1. Juli eingeführten Höchstwerte wurden bis zum 30. September 2021 ausgesetzt. Das konnte die KBV in den Verhandlungen mit den Krankenkassen erreichen, da die nötige Technik für den elektronischen Versand und Empfang der Briefe noch nicht flächendeckend zur Verfügung steht.
Damit erhalten Praxen für jeden Brief, der per Post oder per Fax verschickt wird, weiterhin eine Kostenpauschale. Die Höchstwerte gelten erst ab Oktober 2021. Wer Arztbriefe bereits jetzt elektronisch versenden kann, bekommt dies ebenfalls vergütet.
Versand von eArztbriefen nur über KIM
Praxen müssen für den Versand und Empfang von eArztbriefen einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, nutzen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Zudem ist ein Update für den Konnektor erforderlich, der die Praxis mit der Telematikinfrastruktur verbindet.
Neue Vergütungssystematik
Die Vergütungssystematik für den Versand von Arztbriefen war zum 1. Juli dieses Jahres umgestellt worden mit dem Ziel, die elektronische Kommunikation zu fördern. Dazu wurde unter anderem eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) eingeführt, die je eArztbrief gezahlt wird. Gleichzeitig wurden Höchstwerte für die Vergütung der Kostenpauschalen für konventionell versendete Arztbriefe festgelegt. Diese Höchstwerte wurden jetzt aufgehoben.
Quelle: KBV, 24.09.2020