Neugestaltung AOP-Katalog im EBM

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Die KBV hat das Thema EBM-Neugestaltung „ambulante Operationen“ auf die Tagesordnung gesetzt. Diese Problematik wurde von den Krankenkassen trotz massiver Kostensteigerungen in den letzten Jahren stets ausgeklammert. Jetzt gibt es aufgrund des so genannten MDK-Reformgesetzes einen gewissen Handlungsdruck.

Der § 115 b SGB V wurde im Absatz 1 Satz 1 aktualisiert:

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vereinbaren (…) nach Absatz 1a zum 31. Januar 2022

  1. einen Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen, sowie
  2. einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte.

Voraussetzung für diese Vereinbarung ist aus Sicht der KBV eine Aktualisierung der gesamten Systematik ambulante Operationen im EBM.

BvDU hat Arbeitsgruppe ambulante OP gegründet

Der BvDU hat eine Arbeitsgruppe ambulante OP gegründet, die sich in engmaschigem Austausch mit der KBV und anderen Berufsverbänden befindet. Die ersten Schritte stellen eine Überarbeitung, Neukalkulation und Aktualisierung des bestehenden EBM-Kataloges amb. Operationen (Anhang 2) dar. In weiteren Schritten sollen bisher nicht abgebildeter Leistungen identifiziert und eingebracht werden und in Vorbereitung auf die Vertragsverhandlungen mit den übrigen Verhandlungspartnern Vorschläge erarbeitet werden, welche Eingriffe in die neue § 115 b AOP – Regelung eingebracht werden sollen.

Dr. Markus Schöne
Vorsitzender LV Rheinland-Pfalz und
Mitglied BvDU-Arbeitsgruppe ambulante OP