Ein attraktives Berufsbild ist wichtig, um Bewerberinnen und Bewerber zu finden und zu halten
Hoch qualifizierte und motivierte Medizinische Fachangestellte tragen mit ihrer Arbeit zu einem reibungslosen Ablauf und einer hohen Versorgungsqualität in den Arztpraxen bei.
Um angesichts des prognostizierten Rückgangs der Schulabgängerzahlen ausreichend Bewerberinnen und Bewerber für diesen Beruf zu finden und gleichzeitig qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten, ist ein attraktives Berufsbild wichtig. Zu einem attraktiven Berufsbild gehört auch das Thema „Vergütung“. Hierzu mit dem Verband medizinischer Fachberufe zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, ist das Anliegen der „Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten“ (AAA).
Die AAA ist eine reine Arbeitgebergemeinschaft: Verbandszweck ist der Abschluss von Tarifverträgen für Medizinische Fachangestellte und Auszubildende
Seit Ende der 1960er Jahre führt die Arbeitsgemeinschaft ärztlicher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Medizinischen Fachangestellten (früher Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Arzthelferinnen (AAA)) Tarifverhandlungen für die Medizinischen Fachangestellten bzw. für die Arzthelferinnen und Arzthelfer durch. Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte sich damals für die Gründung einer tariffähigen Arbeitgebervereinigung der ärztlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgesprochen. Wegen der überregionalen Bedeutung und der ordnungspolitischen Funktion wurde die Geschäftsstelle des nicht eingetragenen Vereins bei der Bundesärztekammer angesiedelt.
Wenngleich die AAA gemessen an den Arbeitgeberorganisationen anderer Branchen eine kleine Organisation ist, wird über die Mitgliedschaft von Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bundesländern und möglichst vielen Fachgebieten der Anspruch auf eine Allgemeingültigkeit der Tarifverträge abgebildet und begründet. Die Reaktionen auf die Tarifabschlüsse und die Umfrageergebnisse des Zi-Praxis-Panel zeigen, dass dies auch gelingt. Zudem sind die Tarifabschlüsse eine entscheidende Größe für die jährlichen Verhandlungen über den Orientierungswert zwischen KBV und GKV-Spitzenverband.
Der Vorstand der AAA würde sich sehr freuen, wenn engagierte Ärztinnen und Ärzte, denen die Arbeit und das Wohl der Medizinischen Fachangestellten am Herzen liegen, der AAA beitreten. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der AAA ist, dass die Ärztin oder der Arzt Medizinische Fachangestellte oder Auszubildende in diesem Beruf beschäftigen und selbst die Arbeitgeberfunktion für diese Beschäftigten ausübt. Ein Mitgliedsbeitrag wird von der AAA nicht erhoben.
