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Länder können Fördermittel aus Krankenhaus-Transformationsfonds beantragen

Die Bundesländer können Fördermittel aus dem sogenannten Krankenhaus-Transformationsfonds beantragen, aus dem die Umsetzung der Klinikreform mitfinanziert wird. Der Fonds wird zwar erst 2026 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichtet.

Nach Angaben des Bundes stehen im Zeitraum von 2026 bis 2035 finanzielle Mittel in Höhe von 50 Milliarden Euro im Fonds zur Verfügung. Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, werden die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität genommen – und nicht, wie ursprünglich geplant, aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Beim Transformationsfonds sollen laut BAS ebenfalls die Grundzüge des beim Krankenhausstrukturfonds etablierten Verwaltungsverfahrens gelten, einschließlich der Voraussetzung einer anteiligen Kofinanzierung durch die Länder beziehungsweise die Krankenhausträger.

Fördergelder können die Länder dem BAS zufolge beantragen für Vorhaben zur

  • standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten
  • Umstrukturierung von Standorten mit dem Ziel, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bilden
  • Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, einschließlich robotergestützter Telechirurgie
  • Bildung bzw. Ausbau von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen
  • Bildung bzw. Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden (mit mindestens zwei Krankenhäusern), insbesondere durch Standortzusammenlegungen
  • Bildung integrierter Notfallstrukturen
  • Schließung von Krankenhausstandorten bzw. Teilen davon in Gebieten mit einer hohen Dichte an Krankenhäusern bzw. Krankenhausbetten
  • Schaffung von zusätzlichen Ausbildungskapazitäten

Weitere Informationen finden Sie unter dem Online-Portal für die Anträge, das bereits freigeschaltet ist.

Quellen: Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), Ärztenachrichtendienst (änd)