Harsche Kritik des Bundesrechnungshofes am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): 2,9 Milliarden Euro an Mehrkosten hätten bis Mitte 2024 die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte nicht verkürzt.
Trotz der hohen Ausgaben hätte sich die Versorgungslage für Patienten nicht verbessert oder sogar verschlechtert. Die Evaluation des TSVG zeige, dass die finanziellen Anreize nicht den gewünschten Effekt auf die Terminvergabe hätten. Damit sei klar belegt, dass die Vergütungsregeln für Praxen wirkungslos seien und gestrichen werden sollten, da sie keine Mehrleistung erbrächten.
Kritik des Bundesrechnungshofes am TSVG bezeugt nach BvDU dessen absolut fehlende Kenntnis der Versorgungsrealität in Praxen und schadet Patientinnen und Patienten
In 2023 wurde bereits die im Gesetz integrierte Neupatientenregelung abgeschafft. Als Neupatienten gelten gesetzlich Versicherte, die mindestens zwei Jahre (acht Quartale) lang nicht in Behandlung der jeweiligen Praxis waren. Dabei profitierten Patientinnen und Patienten, die wegen einer neu diagnostizierten Krankheit versorgt wurden, gemäß Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) besonders vom TSVG. In der Urologie betrug der Anteil an Neuerkrankten 80 %.
Die Neupatientenregelung leitete oft den Start in einen längeren Behandlungsprozess ein. Vor allem Neuerkrankte benötigen eine zeitnahe medizinische Behandlung. Die Abschaffung der Regelung lag weder im Interesse der ärztlichen Versorgung dieser Patientengruppe noch im Interesse der Neupatientinnen und Neupatienten.
In der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung werden gemäß Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung jährlich rund 600 Millionen Behandlungsfälle versorgt. Davon sind gerade einmal knapp 30 Millionen Fälle auf TSVG-Konstellationen zurückzuführen. Aussagen zur Wirkung lassen sich daher noch nicht belastbar ableiten.
Politik und Krankenkassen agieren wie Drückerkolonnen
„Dies von Politik und Krankenkassen nun so darzustellen, dass Ärztinnen und Ärzte Schuld tragen, ist perfide“, so der BvDU-Vorstand. Genau das Gegenteil ist der Fall. Ärztinnen und Ärzte tun ihr Möglichstes, die zunehmende Nachfrage nach ärztlicher Versorgung in Deutschland flächendeckend und wohnortnah zu versorgen – bei gleichzeitig rückläufiger Anzahl an ärztlichen Kapazitäten.
Aufgrund der demografischen Entwicklung mit älter werdenden, oft multimorbid erkrankten, Patienten, und des Trends zur Inanspruchnahme von Leistungen steigen Versorgungsbedarf und Patientenzahl. Zur gleichen Zeit nehmen ärztliche Kapazitäten ab, u.a. durch sich wandelnde Anfordernisse an Umfang und Arbeitsbedingungen beruflicher Tätigkeit.
Das sind die Gründe dafür, dass immer mehr Patientinnen und Patienten auf Termine warten. Genau hierfür benötigen wir eine sinnvolle Steuerung der Patienten. Das TSVG kann keine langfristig tragfähige Strukturreform ersetzen.
BvDU-Position
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten wird durch die Abschaffung des TSVG verschlechtert. Politik und Krankenkassen drücken niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen im Stil von Drückerkolonnen immer noch mehr Leistungen auf, ohne einen weiteren Cent an Vergütung zu bekommen. Über 40 Millionen Termine erbringen Fachärzte bereits heute kostenlos. Der Zero Pay Day markiert am 15. November das Datum, ab dem niedergelassene Ärztinnen und Ärzte statistisch gesehen ohne Vergütung für die meisten Behandlungen arbeiten, da die Budgets aufgebraucht sind. Nimmt die Politik von ihr zu Recht geschaffene Anreize für noch mehr Termine wieder zurück, macht sie eine sinnvolle Patientensteuerung unmöglich.
Der Ruf nach immer mehr und immer schnelleren Terminen, am liebsten verbunden mit Termingarantien, ist purer Populismus. Zunächst und grundsätzlich ist eine Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit erforderlich, wann jemand wie schnell einen Termin bekommt.
