Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden dürfen angesichts voraussichtlich ansteigender Corona-Infektionen im Herbst wieder telefonisch erfolgen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen. Die bereits bekannte Regelung wird zunächst bis zum 30. November wieder in Kraft gesetzt. Dann erfolgt eine Neubewertung der Lage.
Die aufgrund der Pandemie eingeführte Sonderregelung, die Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege eine Krankschreibung per Telefon ermöglichte, war kürzlich ausgelaufen. Mit dieser Regelung war es möglich, nach telefonischer Anamnese vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) für bis zu sieben Kalendertage zu erhalten. Auch eine Verlängerung der Krankschreibung konnte per Telefon beantragt werden. Nun setzt der G-BA die Regelung erneut in Kraft. „Angesichts der Reise-Rückkehrwelle und des schlechteren Wetters im Herbst – mit mehr Aufenthalten im Innenräumen – müsse mit steigenden Infektionszahlen gerechnet werden.“
Der G-BA teilte am Donnerstag mit: „Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.“
Alle aktuell geltenden befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind hier auf der Website des G-BA zu finden.
Quelle: Ärztenachrichtendienst änd