Krankentransporte zur ambulanten Behandlung von COVID-19-Patienten genehmigungsfrei

Schriftzug

Krankentransporte zu einer ambulanten Behandlung für Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind oder nach behördlicher Anordnung unter Quarantäne stehen, sind vorübergehend genehmigungsfrei. Diese und weitere Erleichterungen zur Verordnung von Leistungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

Erleichterungen beim Krankentransport

Bisher waren nur Krankentransporte zur stationären Behandlung genehmigungsfrei und Krankentransporte zur ambulanten Behandlung mussten in den meisten Fällen zunächst der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Für COVID-19-Erkrankte oder Versicherte in behördlich angeordneter Quarantäne wurde diese Einschränkung nun vorübergehend gelockert.

Ärzte und Psychotherapeuten, die für COVID-19-Patienten oder Quarantäne-Patienten einen Krankentransport (nicht: Krankenfahrt im Taxi) zu einer ambulanten Behandlung veranlassen, müssen diese Verordnung kennzeichnen. Dazu geben sie auf dem Formular für die Krankenbeförderung (Muster 4) an, dass es sich um einen nachweislich COVID-19-Erkrankten oder einen gesetzlich Versicherten in Quarantäne handelt.

Wichtig: Die ambulante Behandlung, zu der ein Krankentransport verordnet wird, muss zwingend medizinisch notwendig und nicht aufschiebbar sein.

Weitere Informationen https://www.kbv.de/html/1150_45288.php

Quelle: KBV