Ob telefonische AU-Bescheinigung oder Portokosten für Rezepte – um Ärzte und Psychotherapeuten in der Coronakrise zu entlasten und eine zusätzliche Ausbreitung des COVID-19-Virus über die Wartezimmer zu verhindern, hat die KBV zahlreiche Sonderregelungen abgeschlossen. Alle Regelungen auf einen Blick bietet die KBV jetzt auf ihrer Themenseite zum Coronavirus im Internet.
Sonderregelungen für die ambulante Versorgung
In der thematisch geordneten Übersicht zu den Sonderregelungen für die ambulante Versorgung wird jede Maßnahme kurz erläutert. Zudem ist aufgeführt, bis wann die Regelung gültig ist. Wer mehr wissen möchte, findet Links zu weiterführenden Informationen. Die Übersicht ist auf der KBV-Themenseite Coronavirus veröffentlicht und wird kontinuierlich ergänzt und aktualisiert.
KBV-Sonderseite Coronavirus: https://www.kbv.de/html/coronavirus.php
Quelle: KBV