Nach dem Inkrafttreten der zweiten Stufe der Laborreform, legt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Pläne für die dritte Stufe vor. Diese betreffen bei weitem nicht nur Laborärzte. Der BvDU hält es für problematisch, dass die KBV die Laborreform weiter voranbringt, ohne Kenntnis darüber, welche Auswirkungen die bereits in Kraft getretenen Stufen haben und fordert, das Laborbudget nicht weiter zu verschlechtern für Urologinnen und Urologen.
Noch gibt es keine verlässlichen Daten über die Auswirkungen der zweiten Stufe der Laborreform, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Doch schon plant die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine dritte Stufe. Daten zu den Wirkungen der nun in Kraft getretenen zweiten Stufe werden frühestens ab August dieses Jahres erwartet. An der zweiten Stufe wurde massiv kritisiert, dass die neuen Kostenpauschalen für Transportkosten durch Anpassungen bei den technischen Leistungen der In-vitro-Diagnostik gegenfinanziert werden. Auch die Absenkung der Labormindestquote wurde heftig kritisiert, weil sie in einzelnen KVen höchstwahrscheinlich wirksam wird.
Ein Punkt, der gar nicht zu dieser Laborreform gehört, aber dennoch immer wieder in diesem Zusammenhang angesprochen werde, ist der Wirtschaftlichkeitsbonus bei der Veranlassung von Laborleistungen. Die damit in Verbindung stehende arztgruppenbezogene Begrenzung der Fallwerte ist mittlerweile korrigiert. Doch vor allem der Transportkostenbeschluss hat die Diskussion um den Veranlassungsbezug wieder angestoßen.
Vorhaltevergütung für Labore angedacht
Die KBV erwies darauf, dass der Vergütungsanteil für den Wirtschaftlichkeitsbonus im Labortopf rückläufig ist. Ihren Angaben zufolge ist der Anteil der Laborvergütung für den Bonus im Lauf der Zeit von über 20 auf rund zehn Prozent der Laborhonorare gesunken. Damit sei zwar das Problem kleiner, aber auch die Steuerungswirkung.
Weil die KBV weder ein eigenständiges Finanzvolumen für Laborärzte noch ein verbindliches Laborbudget für Haus- und Fachärzte für umsetzbar hält, schlägt sie als dritte Stufe der Laborreform vor, die Laborvergütung auf drei Säulen zu stellen. Eine Säule wäre der KBV zufolge eine Vorhaltefinanzierung, wie man sie im Krankenhaus habe. Die zweite Säule wäre die Fortführung der bisherigen Struktur mit Steuerung beim Veranlasser für das Basis- und Routinelabor. Weitere Laborleistungen und das Speziallabor sollten im Sinne einer Stufendiagnostik durch Laborärzte gesteuert werden.
Löst ein Indikationsbezug im EBM den Wirtschaftlichkeitsbonus ab?
Darüber hinaus denkt die KBV über die Einführung indikationsbezogener Elemente im Laborkapitel des EBM nach. Zudem habe man bisher keine Möglichkeit der Kostenbegrenzung bei Innovationen gefunden. Darüber hinaus dürfe man die Mengendynamik im Labor nicht aus dem Blick verlieren.
Krankenkassen fordern empirische Kalkulation der Laborleistungen
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) sieht die Ziele und Maßnahmen der Laborreform grundsätzlich für richtig. Die finanzneutrale Umsetzung ist hier seitens der GKV Bedingung gewesen. Der GKV-SV will bei der Laborreform Honorarneutralität. Handlungsbedarf sieht die Kassenseite bei den mikrobiologischen Leistungen. Unerwartet hoch sei die Dynamik bei den Multipla-PCR-Tests. Zudem seien die Auswirkungen der Entbudgetierung der Hausärzte zu prüfen, und außerdem würden immer mehr Fragen nach Point-of-Care-Diagnostik auftauchen, wobei der GKV-SV die Position habe, dass die Labordiagnostik der PoC-Diagnostik überlegen sei.
Quelle: Ärztenachrichtendienst (änd)
BvDU-Position
Der BvDU hält es für problematisch, dass die KBV die Laborreform weiter voranzubringt, ohne Kenntnis darüber, welche Auswirkungen die bereits in Kraft getretenen Stufen haben. Diese liegen frühestens im August vor. Der BvDU fordert, dass es keine weitere Verschlechterung im Laborbudget für Urologinnen und Urologen geben darf.