KBV informiert über neuen Kommunikationsdienst kv.dox

Arztkittel mit Stethoskop in der Tasche

Praxen können sich seit dem 20. August 2020 über den Kommunikationsdienst kv.dox auf der Internetseite der KBV informieren. Mit dem Dienst können Ärzte und Psychotherapeuten Arztbriefe und andere sensible Gesundheitsdaten sicher elektronisch versenden. 

kv.dox ist ein Dienst für sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Über KIM-Dienste soll künftig der gesamte elektronische Austausch von Patientendaten im Gesundheitsbereich laufen. Nutzer sind Praxen, Krankenhäuser, Apotheken etc. – alle, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Ärzte benötigen den Dienst beispielsweise für den Versand von eArztbriefen.

Anmelden für kv.dox 

Die KBV ist ein KIM-Dienst-Anbieter. Sie will im Spätsommer kv.dox auf den Markt bringen, sobald die gematik den Dienst zugelassen hat. Bereits jetzt können sich Interessenten online mit ihrer E-Mail-Adresse anmelden. Sie erhalten dann eine Nachricht, wenn kv.dox bestellt werden kann.

Mit allen KIM-Diensten und PVS kompatibel

kv.dox ist ein KIM-Dienst nur für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sowie für die Kassenärztlichen Vereinigungen. Er ist mit allen KIM-Diensten, unabhängig vom Anbieter, kompatibel und passt zu jedem Praxisverwaltungssystem.

Praxen können mit kv.dox so viele Nachrichten, Arztbriefe oder AU-Bescheinigungen digital versenden, wie sie möchten. Es wird keine Kontingentbeschränkung geben. 

Monatlicher Festpreis 

Nutzer von kv.dox zahlen einen monatlichen Festpreis. Darin ist alles enthalten. Die Kosten sind mit der Finanzierungspauschale, die die KBV mit den Krankenkassen für KIM-Dienste ausgehandelt hat, gedeckt. 
Mehr Informationen zu kv.dox finden Interessenten auf der neuen Themenseite. Sie können sich dort über die Bestellung ebenso wie über die Funktionsweise informieren. 
 

Finanzierung

Jede Praxis erhält einen KIM-Dienst (eine E-Mail-Adresse) finanziert. Die Finanzierungsvereinbarung, abgeschlossen von KBV und GKV-Spitzenverband, sieht folgende Beträge vor: 

100 Euro: für die Einrichtung des Dienstes (einmal je Praxis)
23,40 Euro: für die laufenden Betriebskosten (pro Quartal je Praxis, wird bereits seit 1. April 2020 gezahlt)

Quelle: KBV Praxisnachrichten, 20.08.2020