Kabinett beschließt Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

2 Hände umrahmen stilisierte Zahnräder. Im Hintergrund vernetzte Punkte

Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Das Bundeskabinett hat den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute beschlossen.

Das ändert sich durch das Gesetz:

Patienten können Gesundheits-Apps schneller nutzen

Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Künftig können sie solche Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen. Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung.

BMG schafft verpflichtendes digitales Netzwerk für den Gesundheitsbereich

Patientinnen und Patienten sollen digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können. Darum verpflichtet das BMG Apotheken (bis Ende September 2020) und Krankenhäuser (bis 1. Januar 2021), sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen lassen. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5% ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Bisher lag er bei 1%.

Videosprechstunden sollen Alltag werden

Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig auf ihrer Internetseite über ihre Videosprechstunden-Angebote informieren. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann jetzt auch online, also im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen – nicht mehr wie bisher im Vorfeld.

Weniger Zettelwirtschaft

Papier soll im Gesundheitswesen endlich zum Auslaufmodell werden: Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept kommt nun auch die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung. Bislang bekommen Ärztinnen und Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Künftig erhalten Ärztinnen und Ärzte eine deutlich geringere Erstattung für die Übermittlung eines Telefax. Dadurch wird es zukünftig attraktiver, den Arztbrief elektronisch zu übermitteln.

Mehr Förderung für innovative Projekte

Patientinnen und Patienten sollen möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Darum wird der Innovationsfonds bis 2024 mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert. Außerdem soll dafür gesorgt werden, dass erfolgreiche Ansätze schnell in die Versorgung kommen.

(pi Bundesministerium für Gesundheit, 10.07.2019)