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Im Spagat knapper Mittel zwischen Krankenhausstrukturreform und Ambulantisierung

Urologische Versorgung im Wandel

Nach wie vor warten wir auf dezidierte Entscheidungen für eine tiefgreifende strukturelle Veränderung der Krankenhauslandschaft durch die Krankenhausreform auf Bundesebene und die Umsetzung des Krankenhausplans. Erste Umsetzungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) laufen. Die Bundesländer können in der Zwischenzeit Fördermittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds beantragen, der 2026 eingerichtet werden wird.

Inwieweit die ursprünglich so genannte Blaupause aus NRW tatsächlich auf das gesamte Bundesgebiet ausgerollt wird, bleibt weiter im Unklaren. Die nicht mehr neue Gesundheitsministerin Warken lässt weiter offen, was die Reform und ihre Umsetzung für einzelne Häuser und Regionen bedeutet. Klar ist: die kalte Bereinigung der Krankenhäuser durch Insolvenzen ist in vollem Gange – begründet in höheren Energiekosten, Tarifsteigerungen, Post-Corona-Veränderungen, Investitionsstau in den Kliniken bei nahezu gleichbleibenden Preisen bei den DRG´s.

Die unzureichende Steuerbarkeit der Versorgungskapazitäten erschwert eine flächendeckende und koordinierte Versorgung erheblich. Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) und alle warten auf eine planbare, einheitliche und kontinuierliche Umsetzung der Gesundheitspolitik, die ein Miteinander schafft statt ein Gegeneinander mit der Festlegung entsprechender Rahmenbedingungen und der Einbeziehung aller Beteiligten.

BvDU: Verbesserung der Versorgung muss Ziel von Konzentrationen sein

Konzentrationen sind notwendig und ermöglichen, die Patienten innerhalb des Änderungsprozesses richtig zu steuern. „Durch Konzentrationen müssen Kompetenz-Zentren und Kooperationen entstehen mit dem Ziel, die Versorgung zu verbessern“, so der Vorstand des Berufsverbands. Aktuell werden jedoch bestehende urologische Klinikstrukturen geschlossen, vor allem Belegabteilungen, während die Versorgung der urologischen Patientinnen und Patienten durch fehlende Möglichkeiten der Ausweitung deutlich erschwert ist, z.B. der OP-Kapazitäten in den versorgenden Kliniken. Mittel- und langfristig gefährden Umstrukturierungen auch die urologische Versorgung.

„Durch Schaffung der richtigen und konsequenten Rahmenbedingungen hat Deutschland die Chance und die Pflicht, die bisherige Grenze zwischen ambulantem und stationärem Sektor zu überwinden“, so Dr. Axel Belusa, BvDU-Präsident. Zwischen ambulanten und stationären Strukturen entstehen neue Schnittstellen, die organisatorische, fachliche und ökonomische Herausforderungen mit sich bringen. Kliniken sind oft bereits mit der Einrichtung kleinster Schnittstellen überfordert, beispielsweise mit der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur, um Patientendaten, -briefe und -befunde an niedergelassene Kolleginnen und Kollegen weiter zu geben.

Zentrale Herausforderung ist die zunehmende Bedeutung der Ambulantisierung und deren Integration in den Klinikalltag und die damit verbundene gelebte Kooperation zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, auch im Rahmen der urologischen Weiterbildung. Nur durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist es möglich, eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen und wirtschaftlich sinnvoll agieren zu können.

Abrechnung von Hybrid-DRG | Kostenvorteil für BvDU-Mitglieder

Die Mitgliedschaft im BvDU ermöglicht die berufspolitische Interessenbündelung für uns alle. Dafür danken wir allen Mitgliedern herzlich! Jedes Mitglied bekommt darüber hinaus exklusive Leistungen und besondere Konditionen bei diversen Kooperationspartnern. In der Kongresswoche

stellen wir Ihnen eine Auswahl dieser exklusiven Leistungen und besonderen Konditionen für Mitglieder vor. Im Überblick finden Sie alle Leistungen auf der Seite https://urologie-gestalten.de/mitgliedschaft-lohnt-sich/.

Durch die Verschiebung von Leistungen aus dem stationären Bereich hin zu kurzstationärem Aufenthalt oder ambulant zu erbringender Leistung erfordert die Ambulantisierung ein Umdenken bei der Ärzteschaft und eine Umstrukturierung aller Prozesse. Insbesondere die Hybrid-DRG (H-DRG), nach welcher die Leistungen nach §115f abgerechnet werden, sind für Vertragsärzte ungewohntes Terrain, da das bislang gewohnte EBM-System verlassen wird.  Die Abrechnung der Hybrid-DRG kann durch den Operateur, den Anästhesisten, ein AOP-Zentrum oder durch das Krankenhaus erfolgen. Die Honorarverteilung geschieht innerhalb der beteiligten Personen/Institutionen durch den Abrechnenden auf Grundlage entsprechender Verträge zwischen den teilnehmenden Parteien.

Für die Abrechnung von Hybrid-DRG hat der BvDU mit dem SpiFa-Tochterunternehmen „Sanakey Contract GmbH“ einen kompetenten Management- und Abrechnungsdienstleister für Versorgungsverträge als Partner an der Seite, mit vergünstigten Konditionen für BvDU-Mitglieder.