Für Sie zusammengefasst finden Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen zur postoperativen Nachbehandlung
- Für Niedergelassene ist nicht relevant, ob ein Krankenhaus, das eine ambulante oder Hybrid-DRG-Operation durchführt, eine Einweisung oder Überweisung benötigt. Beides ist möglich.
- Wenn ein Patient zur postoperativen Nachbehandlung zu seiner Ärztin / seinem Arzt zurückkommt, muss der Operateur keinen Überweisungsschein ausstellen. Er kann dies tun, muss es aber nicht.
- Wie rechne ich die postoperative Nachbehandlung ab? Für die postoperativen Nachbehandlungen können Ziffern angesetzt werden, die extrabudgetär vergütet werden. Der Abrechnungsschein muss gekennzeichnet werden mit der Ziffer 88110. Erst hierdurch wird der Schein markiert für die extrabudgetäre Abrechnung. Ohne die Angabe dieser Ziffer würde die Leistung (postoperative Nachbehandlung) gestrichen werden!
- Wer:
a. Selbst ambulant operiert, rechnet postoperative Nachbehandlungen selbst ab mit der dafür vorgesehen GOP
b. Nach H-DRG operiert, rechnet mit die H-DRG die eigene postoperative Nachbehandlung ab (dies ist in der jeweiligen H-DRG enthalten).
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die relevanten urologischen Operationen mit der jeweiligen Ziffer für die postoperative Nachbehandlung in der Niederlassung.
Operation | Ziffer für die Abrechnung der postoperativen Nachbehandlung (für Nicht-Operateure) |
Circumcision | 31608 |
Spermatozele | 31608 |
Hydrozele | 31608 |
Orchidopexie einseitig | 31601 |
Orchidopexie beidseitig | 31608 |
TUR Harnblase | 31684 |
Biopsie der Blase | 31610 |
URS | 31686 |
Perineale Stanzbiopsie | 31608 |
Weitere Hintergründe
Hybrid-DRG-Katalog: Der Katalog der Operationen (OPS), die als Hybrid-DRG erbringbar sind, ist auf der Homepage der KBV hier zu finden.
Nachbetreuungsziffern: Die Hybrid-DRG-Nachsorge ist mit Ziffern zu kennzeichnen. Wenn die OPS im Kapitel 31 enthalten ist, dann gilt auch die dort hinterlegte Nachbetreuungsziffer; ist die OPS nicht im Kapitel 31 enthalten, gilt die Sonderziffer für H-DRG.
Ausschlusskontextfaktoren: gibt es Diagnosen, die eine H-DRG ausschließen, so kann die H-DRG nicht angesetzt werden (Der Katalog ist auf der Homepage der KBV zu finden)
Problematik Circumcision: Auf diese hatten wir mehrfach hingewiesen. Die Genuine Circumcision ist nicht im H-DRG Katalog enthalten (Etikettenschwindel durch die Nomenklatur): kein upcoding oder right-coding, da dies eine strafrechtliche Relevanz zur Folge hat.
Pathologie (z.B. bei TUR-B): Erstuntersuchung – HE-Färbung im Rahmen der H-DRG; für weitergehende Untersuchung ist bei Bestätigung von Malignität ein Überweisungsschein auszustellen.
Privat-Patienten: Die H-DRG Vereinbarung wurde nur für GKV-Patienten beschlossen; DKG und PKV haben Sondervereinbarungen getroffen, nach welcher bei stationären Patienten in Analogie zur stationären Versorgung auch in der sektorgleichen Versorgung die H-DRG neben GOÄ abgerechnet werden kann. Eine rechtlich klare Vorgabe für Vertragsärzte gibt es nicht. Daher ist unklar, warum eine Ungleichbehandlung von Krankenhaus- und Vertragsärzten existent sein soll.
Ausblick: Der Katalog 2026 soll ohne Veränderung sein, aber auch 2-Tages-Fälle enthalten. Die Bewertung ist noch ausstehend; wir erwarten erste Beschlüsse erst Mitte Oktober.