Neue Bundesregierung – wer lenkt die Gesundheit? quo vadis, Politikerkunst!
Nach Monaten des Stillstands nahm die neue Bundesregierung ihre Arbeit auf mit der neuen Bundesgesundheitsministerin Warken. Sie soll das Werk ihres Vorgängers im Amt richten, das in Form zahlreicher beschlossener und geplanter Reformen durch ihn initiiert wurde. Das „auf den Weg bringen“ bleibt weiter auf der Strecke. Gefühlt spielt Gesundheitspolitik keine Rolle in der neuen Regierung. Ganze 20 Minuten Zeit erübrigte Frau Warken am Montag für den Krankenhausgipfel in Berlin. Was sie schaffte in der knappen Zeit? Unter anderem die Selbstverwaltung in Bezug auf Hybrid-DRGs zu rügen, die „nicht in dem gewünschten Maße in Gang gekommen ist“, so dass der Gesetzgeber nachschärfen musste.
Aus Sicht des Berufsverbands der Deutschen Urologie fehlen der Regierung klare Strategien für eine nachhaltige Versorgung. Vorrangig zu nennen ist hier die nachhaltige Konsolidierung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen.
Obwohl die Patientensteuerung unter dem Stichwort Primärarztversorgung auf dem letzten Platz der Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) landete, zudem ohne zeitliche Planung, wurde die gesamte Fachärzteschaft nach Antritt der neuen Bundesregierung von der Politik mit dem Begriff Primärarztsystem überrascht. „Im Begriff steckt ein politisches Ziel, ohne dass mit den Akteuren geklärt wurde, was der Begriff beinhaltet, wie ein solches System umgesetzt werden soll und wie das Zusammenspiel zwischen sogenannten Primärärzten und Fachärzten organisiert werden soll“, so BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa.
Primärarztsystem: Babylonische Verwirrung über die Begrifflichkeiten und die geplante Umsetzung
Aus Sicht des Berufsverbands erwächst hierdurch ein babylonisches Gewirr unter dem vermeintlichen Dach einer Primärarztversorgung. Keiner weiß, worüber wir eigentlich sprechen. Es herrscht weder Klarheit über das Ziel, noch über den Weg dahin. Klar ist jedoch: Patienten lehnen die Patientensteuerung ab, ohne zu wissen, wie sie sein wird und Fachverbände positionieren sich in unterschiedliche Richtungen. Es wird diskutiert, ohne dass Ziel und Ausgangslage klar sind. Jeder Professor für Management würde sich über dieses Paradebeispiel für seine Vorlesung freuen, wie Management auf keinen Fall funktioniert!
Angesichts der mehr als angespannten Finanzlage gesetzlicher Krankenkassen muss aus Überzeugung des BvDU zusätzlich zu geplanten Reformen grundlegend neu strukturiert werden. Ziel muss sein, die Anzahl der Patientenkontakte zu senken und Patientinnen und Patienten von Beginn an die richtigen Stellen zu routen, so schlank und ressourcenschonend, wie möglich.
Zudem muss, nach den Hausärztinnen und Hausärzten, auch die Entbudgetierung für Fachärzte erfolgen. Und: die GOÄneu liegt auf dem Schreibtisch der Bundesgesundheitsministerin, mit einer breiten Mehrheit in der Ärzteschaft, die diese neue Gebührenordnung beim Deutschen Ärztetag beschlossen hat.
Besondere Leistungen für Urologinnen und Urologen des BvDU durch Selektivverträge mit Krankenkassen
Die Mitgliedschaft im BvDU ermöglicht die berufspolitische Interessenbündelung für uns alle. Dafür danken wir allen Mitgliedern herzlich! Jedes Mitglied bekommt darüber hinaus exklusive Leistungen und besondere Konditionen bei diversen Kooperationspartnern. In der Kongresswoche
stellen wir Ihnen eine Auswahl dieser exklusiven Leistungen und besonderen Konditionen für Mitglieder vor. Im Überblick finden Sie alle Leistungen auf der Seite „Mitgliedschaft lohnt sich“.
Selektivverträge werden direkt zwischen einzelnen Leistungserbringern (Haus- oder Fachärzte, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren) und den Krankenkassen geschlossen. Der BvDU verhandelt die Vertragsbedingungen für Urologinnen und Urologen individuell mit den Krankenkassen aus, um flexibel auf die Erfordernisse einzugehen, die bei besonderen Versorgungsformen oder auch bei der Behandlung bestimmter Krankheiten bestehen. Der Berufsverband ist überzeugt, dass Selektivverträge im Zuge einer Patientensteuerung zunehmend eine Rolle spielen werden.
Aktuell konnte der BvDU folgende Verträge für Urologinnen und Urologen schließen. Der bundesweite Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie mit der Techniker Krankenkasse (TK) und der Vertrag zur besonderen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost nach § 140a SGB V in der Onkologie („Rahmenvereinbarung Onkologie für Urologen in Berlin“) in Berlin ermöglicht besondere medizinische Leistungen für ambulant behandelte onkologische Patienten. In Baden-Württemberg besteht seit längerem der Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie gemäß § 140a SGB V mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK als Vollvertrag für die Versorgung in der Urologie.
Der BvDU freut sich über den seit September 2025 laufenden Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Uro-Onkologie zur urologischen Vorsorge/Früherkennung. In diesem schließt sich die Lücke von Früherkennung und Vorsorge nach dem 18. Lebens- und vor dem 45. Lebensjahr. Der Vertrag beinhaltet eine urologische Vorsorge bzw. Früherkennung, wie sie ab dem 45. Lebensjahr auch in der gesetzlichen Vorsorge ähnlich stattfindet. Der Vertrag beinhaltet zusätzlich die Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten, wie Chlamydien und HPV und eine HPV-Impfaufklärung.