Am 29.04.2026 wurde das GKV-Sparpaket von der Bundesregierung beschlossen. Die finale Verabschiedung des nicht zustimmungspflichtigen Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat wird noch vor der Sommerpause erwartet.
Beim deutschen Ärztetag
Trotz breiter Proteste aus der Ärzteschaft und intensiver Interessenvertretung der Verbände wurden lediglich marginale Anpassungen gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der Finanz-Kommission und dem ersten Gesetzentwurf erreicht. Besonders einschneidend wäre die ursprünglich geplante Einschränkung gewesen, wonach Fachärztinnen und Fachärzte Laborleistungen nicht mehr selbst zuweisen und durchführen dürfen, wenn diese innerhalb der eigenen Praxis erbracht werden. Betroffen wären insbesondere die Urologie, Rheumatologie und Reproduktionsmedizin gewesen.
Übergriff auf Versorgung, Selbstverwaltung und Ärzteschaft
Das Spargesetz ist ein gezielter Übergriff auf Ärztinnen und Ärzte. Damit ist es in der Folge ein Angriff auf die Versorgung.
Folgen aus dem Gesetz:
Zentrale strukturelle Herausforderungen bleiben ungelöst
Die weiterhin unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen – insbesondere im Bereich Bürgergeld – belastet die GKV unverändert erheblich. Gleichzeitig werden mit der Streichung extrabudgetärer Vergütungsbestandteile (TSVG) sowie der ePA-Erstbefüllung Kürzungen des ärztlichen Honorars beschlossen. Dabei wird erwartet, dass die Ärzteschaft die zusätzlichen Leistungen, die über die TSVG erbracht wurden, weiter erbringen sollen.
Honorareinbußen aus GKV bis zu 10 %
Erste Hochrechnungen zeigen: Niedergelassene Urologinnen und Urologen müssen regional – etwa in Berlin – mit Honorarrückgängen von bis zu 10 % rechnen. Für Kliniken verschärfen die geplanten Maßnahmen die kalte Bereinigung erheblich. Die seit Jahren wachsende Schieflage zwischen erbrachter Leistung und Vergütung wird durch das Gesetz weiter verschärft.
Einschnitte lassen sich nicht kompensieren
Die Einschnitte durch das GKV-Spargesetz lassen sich nicht kompensieren. Mit eindeutiger Konsequenz: Leistungen können im GKV-System nicht länger über das wirtschaftlich Tragbare hinaus erbracht werden. Wenn 90 % der Kosten refinanziert werden, können auch nur 90 % der Leistungen erbracht werden. Nicht mehr. Nicht weniger. Ein Ausgleich der Honorareinbußen in prognostizierter Höhe ist nach Inkrafttreten ab 2027 nur durch Leistungen im Rahmen von – ggf. neu zu etablierenden – Privatsprechstunden möglich.
Versorgungspolitischer Offenbarungseid
Für Patientinnen und Patienten bedeutet dieses Gesetz eine klare Verschlechterung der Versor-gung. Während politisch mehr Ambulantisierung gefordert wird, werden gleichzeitig die wirtschaftlichen Grundlagen der Leistungserbringer systematisch zerstört. Praxen und Kliniken, die geschlossen sind, öffnen nicht wieder. Vor allem im ländlichen Raum ist dies der Ausverkauf der Versorgung für Patientinnen und Patienten.
Weiteres Vorgehen der Ärzteschaft und der Verbände
Die Proteste Aller: der KBV, der Landes-KVen, der DKG, der fachärztlichen Verbände und des Hausärzteverbandes wurden von der Bundesregierung nicht gehört. Oder, ehrlicher formuliert: der Shitstorm wurde von der Politik bewusst eingepreist. Jetzt weiter zu protestieren und unsere wertvolle Zeit und Energie auf Demonstrationen zu verbringen, trifft die Politik nicht.
Andere Taten müssen folgen:
- Ausschließlich die Zeit, die für die Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrages notwendig ist, muss in Zukunft in Leistungen für gesetzlich Versicherte fließen.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten sind die Leidtragenden und werden es spüren. Doch nur dann werden es Politiker spüren und reagieren.
- Die Wartezeiten werden – müssen! – sich verlängern.
- Entstehende Lücken müssen durch Privatsprechstunden gefüllt werden.
Einnahmenorientiertes Leistungsangebot
KBV und Kassenärztliche Vereinigungen arbeiten aktuell an einem konsequent einnahmeorientierten Leistungsangebot, das sich strikt am gesetzlichen Versorgungsauftrag ausrichtet. Leistungen darüber hinaus werden sich zwangsläufig in den Selbstzahlerbereich verlagern.
Geschlossenes Vorgehen Aller
Elementar für einen Erfolg ist Geschlossenheit. Die Geschlossenheit:
- aller Beteiligten der Selbstverwaltung: KBV, KVen, DKG, Kliniken, fachärztliche Verbände und Hausärzteverband,
- aller Beteiligten innerhalb des jeweiligen Verbandes.
Urologinnen und Urologen, seid Ihr bereit, alle an einem Strang zu ziehen? Nur dann zeigen wir Flagge und sind vorbereitet darauf, wie wir ab 2027 agieren!
