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Forderungen der Länder weichen ursprünglich stringente Krankenhaus-Reform auf

Der Berufsverband begrüßt grundsätzlich die Intention des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), Verbesserungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorzunehmen, insbesondere in Bezug auf die Anpassungen in der belegärztlichen Versorgung. Auch die anvisierte Umstellung des Krankenhaustransformationsfonds (KHTF), wodurch die hälftige Finanzierung durch Mittel des Bundes erfolgen soll, ist zu begrüßen.

Der BvDU bekräftigt seine grundsätzliche Kritik, dass die Mechanismen für die Umsetzung, u.a. die geplante Vorhaltepauschale für die Kliniken zu spät kommt. Die zunehmende Ambulantisierung hat für die meisten Kliniken die Folge von Investitionskosten für den Aufbau ambulanter Versorgungstrukturen. Darüber hinaus drohen den Kliniken Umsatzverluste durch die Vergütung ambulanter Operationen innerhalb der Hybrid-DRG-Verordnung. Die steigenden Kosten und sinkenden Umsätze müssen Kliniken anderweitig aufgefangen. Ein wesentlicher Grund für die finanzielle Krise der Krankenhäuser ist, dass die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkommen.

Die Forderungen der Bundesländer im Zuge der Umsetzung der Gesetze, weitere Anpassungen zu ihren Gunsten vorzunehmen, birgt aus Sicht des Berufsverbands jedoch die Gefahr, die Gesetze aufzuweichen. Positive Folge könnte sein, dass weniger Kliniken schließen müssten. Mögliche negative Folge kann sein, dass die Umsetzung die ursprünglich stringente Gesetzesvorlage konterkariert.

Der wesentliche Erfolgsfaktor für eine gute Krankenhausreform, welches das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit dem vorgelegten Referentenentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verfolgt, liegt in der notwendigen und vor allem bedarfsgerechten Konzentration der stationären Versorgung auf diejenigen Standorte, die notwendig sind. Überkapazitäten notfallmedizinischer Versorgungseinrichtungen, beispielsweise in urbanen Siedlungsgebieten, die dazu führen, dass nicht bedarfsnotwendige Kapazitäten über das Anpassungsgesetz weiterhin finanziert werden und somit der notwendige Strukturwandel verhindert wird, sind konsequent abzubauen.

Der BvDU wird die Umsetzung der geplanten Reformen weiter eng begleiten und seine Kritikpunkte bei den relevanten Gremien benennen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)