FAQ zur Behandlung Geflüchteter aus der Ukraine und weiterem Engagement aus berufspolitischer Sicht

Deutsche Urologinnen und Urologen intensivieren humanitäre und medizinische Hilfe für die Ukraine. Zahlreiche Landesverbände des BvDU haben ihre Mitglieder über lokale und international tätige Organisationen informiert und sie um Unterstützung gebeten. Die DGU bat die Urologische Gesellschaft der Ukraine, Versorgungs- und Weiterbehandlungsbedarf von urologischen Patientinnen und Patienten mitzuteilen, die nach Deutschland kommen und eine urologische bzw. uro-onkologische Weiterbehandlung benötigen. Sie möchte für die Betroffenen den Kontakt zu einer urologischen Einrichtung an ihrem Ziel- bzw. an ihrem Aufenthaltsort koordinieren.

Was das praktisch bedeutet in Bezug auf die Behandlung Geflüchteter, im möglichen Engagement vor Ort und wie Sie zielgerichtet spenden können, stellen wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst zur Verfügung.

Behandlung Geflüchteter

Für die Behandlung Geflüchteter sind die Urologinnen und Urologen in Kliniken, MVZ und Praxen gefordert. Der BvDU stellt Ihnen als Berufsverband konkrete Informationen zusammengefasst zur Verfügung in Zusammenhang mit der Behandlung geflüchteter Patientinnen und Patienten oder im Engagement vor Ort. Weiter informieren wir Sie, an welche Organisationen Sie zielgerichtet spenden können.

Anspruch auf medizinische Versorgung

Geflüchtete aus der Ukraine haben Ansprüche auf medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies beinhaltet:

  • die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen inklusive der Versorgung mit den benötigten Arznei- und Verbandmitteln,
  • die Versorgung von Schwangeren,
  • einen Anspruch auf Schutzimpfungen,
  • einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen,
  • in medizinisch notwendigen Einzelfällen eine Psychotherapie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • in medizinisch notwendigen Einzelfällen Hilfsmittel, die vorab zu genehmigen sind.
  • Auch für Krebspatientinnen und Krebspatienten bedeutet dies in der Regel, dass die erforderliche onkologische Behandlung fortgesetzt oder auch begonnen wird.

Quellen: Deutsches Krebsforschungszentrum dkfz und Verbraucherzentrale

Behandlungsscheine

Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen dazu Behandlungsscheine aus, mit denen Geflüchtete einen Arzt aufsuchen können.

In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Notwendig ist hierfür ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung.

Neben der Ausgabe von Behandlungsscheinen durch die Kommunen gibt es ein für alle Beteiligten einfacheres Verfahren. Denn auch die Krankenkassen können in Vereinbarung mit den Ländern die auftragsweise Betreuung übernehmen. Hierfür bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den jeweiligen Bundesländern (Landesregierung oder beauftragte Landesbehörde) und den gesetzlichen Krankenkassen.

Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Bitte berücksichtigen Sie die jeweils gültige aktuelle Regelung und regionale Besonderheiten Ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.

Das BMG strebt an, dass die Menschen aus der Ukraine in naher Zukunft einen regulären Leistungsanspruch analog der GKV-Leistungen erhalten.

Quelle: KBV →

Abrechnung

Ärzte reichen die Behandlungsscheine zusammen mit der Abrechnung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein. Arzneimittel werden auf dem normalen Rezept (Muster 16) verordnet. Auch für anderen Leistungen verwenden Ärzte die üblichen Formulare. Leistungen nach der Coronavirustestverordnung und der Coronavirusimpfverordnung rechnen Ärzte bei Flüchtenden aus der Ukraine genauso ab wie bei Einheimischen. Kostenträger ist auch hier das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Laut der KBV strebt das BMG an, dass die Menschen aus der Ukraine in naher Zukunft einen regulären Leistungsanspruch analog zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Quellen: aerzteblatt, Bundesministerium für Gesundheit

Anamnese

Eine Liste mit wichtigen Anamnesefragen auf Deutsch und Ukrainisch kann Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Fragen zu stellen und die medizinischen Informationen zu erfragen.

Quelle: Georg Thieme Verlag

Wichtige Fragen und Antworten in Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung Geflüchteter

(zu den FAQ auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) →)

Welchen Anspruch haben Geflüchtete bei Krankheit?

Schutzsuchende aus der Ukraine sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt: entweder nach Äußerung eines Schutzgesuchs (§ 1 Abs. 1 Nr. 1a AsylbLG) oder nach Erteilung eines Aufenthaltstitels (§ 24 AufenthG gemäß §1 Abs. 1 Nr. 3a AsylbLG). Es besteht ein Anspruch auf Gesundheitsleistungen (§§ 4, 6 AsylbLG). Demnach wird die notwendige gesundheitliche Versorgung gewährleistet. Die Übernahme der Kosten für die medizinische Versorgung kann in diesen Fällen auch die Kosten für Transporte und Verlegungen in andere Krankenhäuser im Inland umfassen, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Wer ist für die Leistungsgewährung zuständig?

Zuständig für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG ist grundsätzlich die jeweilige Landesbehörde. Gem. § 264 Absatz 1 SGB V besteht die Möglichkeit einer auftragsweisen Betreuung durch die Krankenkassen. Hierfür bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den jeweiligen Bundesländern (Landesregierung oder beauftragte Landesbehörde) und den beigetretenen gesetzlichen Krankenkassen. In vielen Bundesländern gibt es eine solche Vereinbarung. In diesen Fällen wird für jeden angemeldeten Leistungsberechtigten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit besonderer Statuskennzeichnung ausgegeben. Weitere Vereinbarungen können geschlossen werden, wenn die jeweiligen Bundesländer dies wünschen.

Können Erkrankte und Verletzte aus der Ukraine in deutschen Krankenhäusern behandelt werden?

Ja. Bund und Länder haben sich dazu bereit erklärt, Erkrankte und Verletzte aus der Ukraine zur Behandlung in Deutschland aufzunehmen. Es ist mit einer Vielzahl von Krankheitsbildern und Verletzungsmustern zu rechnen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern internationale Hilfeersuchen aus der Ukraine und den EU-Mitgliedstaaten. Nach der Landung bzw. Ankunft in Deutschland greift der bestehende sogenannte Kleeblatt-Mechanismus zur Verteilung der Patienten auf Krankenhäuser in Deutschland. Das GMLZ bündelt die Anfragen und speist sie als „virtuelles sechstes Kleeblatt“ in die Kleeblatt-Strukturen ein. Der Kleeblatt-Mechanismus wurde in der Corona-Pandemie entwickelt und organisiert die Verlegung von Patienten zwischen Bundes­ländern und in regionalen Clustern.

Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf Impfung gegen Corona?

Ja. Gemäß § 1 Absatz 1 Corona-Impfverordnung haben Personen auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. In den Fällen der ukrainischen Geflüchteten ist von der Voraussetzung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ auszugehen.

Wie können Sachspenden im medizinischen Bereich (insb. Arzneimittel) geleistet werden?

Die Bereitstellung von Hilfsgütern kann am besten durch Hilfsorganisationen, die bereits vor Ort sind, koordiniert werden, entweder in der Ukraine oder den Nachbarstaaten. Sachspenden müssen grundsätzlich von den jeweiligen Organisationen/ Spendern selbst organisiert werden. Bedarfsgerechte Großspenden von Verbänden oder Unternehmen kann der Bund in Einzelfällen an etablierte Hilfsorganisationen vermitteln – hierzu bietet sich die Kontaktaufnahme mit den örtlichen Vertretungen der Hilfsorganisationen an.

Für Unternehmen besteht darüber hinaus ggfs. die Möglichkeit, sich an UN OCHA (Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten) zu wenden.

Zudem hat das polnische Gesundheitsministerium eine zentrale E-Mail-Adresse zur Koordination von medizinischer Hilfe für die UKR geschaltet. Anfragen von Spendern – z. B. Pharma- und Medizintechnikunternehmen können an die E-Mail-Adresse lekidlaukrainy@mz.gov.pl gesendet werden.

Mögliche Unterstützung vor Ort / in Nachbarländern der Ukraine

Zur Vor-Ort-Unterstützung der medizinischen Infrastruktur in der Ukraine und der medizinischen Versorgung geflüchteter Menschen in den Nachbarstaaten der Ukraine im Rahmen von internationalen Organisationen können sich Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland auf der Internetseite der Bundesärztekammer registrieren lassen.

(zur Registrierung auf der Website der Bundesärztekammer →)

Möglichkeiten zur Spende

Um die Ärztinnen und Ärzte in der Ukraine aktiv zu unterstützen, haben der Weltärztebund (WMA), der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte (CPME) und das Europäische Forum der Ärzteverbände in der WHO-Europaregion (EFMA) gemeinsam mit den Ärztekammern von Polen und der Slowakei sowie dem slowakischen Ärzteverband den „Ukraine Medical Help Fund“ ins Leben gerufen. Ziel des Spendenfonds ist es, in Kooperation mit dem ukrainischen Ärzteverband und anderen Partnern in der Ukraine Arzneimittel und medizinische Güter in die Ukraine zu schicken und den Bedürftigen in der Ukraine zukommen zu lassen. Spendengelder können auch dafür verwendet werden, Kriegsflüchtlinge in den Nachbarländern der Ukraine zu versorgen, sollten deren Gesundheitssysteme mit der Aufgabe überfordert sein.

Eine Liste der etablierten Hilfsorganisationen ist abrufbar auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Viele dieser Organisationen, beispielsweise Ärzte ohne Grenzen, ASB, DRK, Johanniter und Malteser, engagieren sich aktuell für die Ukraine. Auch über Aktion Deutschland Hilft sind Spenden möglich oder Sachspenden über die genannten Stellen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Quellen: Bundesärztekammer →, BMG


Quellen / Links:

https://www.urologenportal.de/fachbesucher/aktuell/fach-und-berufsinfo/zwischenseite-zur-vermeidung-der-menueanzeige/humanitaere-und-medizinische-hilfe-fuer-die-ukraine.html

https://www.urologenportal.de/fachbesucher/aktuell/fach-und-berufsinfo/zwischenseite-zur-vermeidung-der-menueanzeige/humanitaere-und-medizinische-hilfe-fuer-die-ukraine.html

https://www.krebsinformationsdienst.de/aktuelles/2022/news011-ukraine-fluechtlinge-krebspatienten-medizinische-versorgung.php

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/gefluechtete-aus-der-ukraine-was-gilt-bei-der-gesundheitsversorgung-71519

https://www.kbv.de/html/1150_57290.php

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132385/Hinweise-fuer-Praxen-zur-Versorgung-von-Ukraine-Fluechtlingen

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine

https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/aerztinnen-und-aerzte-fuer-die-ukraine

https://www.aktion-deutschland-hilft.de/de/spenden/spenden/?fb_item_id=45975&wc_id=50793&ref_id=goo&gclid=EAIaIQobChMI4PiplZWl9gIVhbrVCh3xZgmiEAAYASAAEgKsJfD_BwE

https://www.thieme.de/viamedici/klinik-medical-skills-patientenaufnahme-1550/a/sprachtabelle-deutsch-ukrainisch-37334.htm