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ePA-Starttermin steht: Freiwilliger Start ab Ende April

Die elektronische Patientenakte wird nun stufenweise und zunächst freiwillig eingeführt. Damit werden die Forderungen des Berufsverbands erfüllt, die ePA erst verpflichtend einzuführen, wenn die bestehenden Sicherheitslücken geschlossen sind und die ePA im Praxisalltag reibungslos funktioniert.

Der Soft-Start ist aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) der richtige Weg, um den Praxen, die alle Voraussetzungen bereits geschaffen haben, den freiwilligen Einstieg zu ermöglichen. Praxen, die noch nicht so weit sind, weil die Technik bei ihnen noch nicht funktioniert, bekommen mehr Zeit, um sich vorzubereiten. In diesem Zusammenhang ist es folgerichtig, dass die ePA erst ab 1. Oktober verpflichtend zu nutzen ist und Sanktionen zumindest in diesem Jahr nicht drohen werden.

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die sich bewusst gegen den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) stellen, riskieren ab 1. Januar 2026 ihren Ausschluss aus der vertragsärztlichen Versorgung. Das machte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) deutlich.

Hintergrund ist der § 372 Abs. 3 SGB V, der vorschreibt, dass Vertragsärzte nur dann mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen dürfen, wenn sie informationstechnische Systeme einsetzen, die ein Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben – also TI-fähige und zertifizierte Praxisverwaltungssysteme (PVS). Der Bundestag hatte diese Regelung mit dem Digitalgesetz beschlossen. Wer sich dauerhaft dem TI-Anschluss verweigert, soll künftig keine GKV-Leistungen mehr abrechnen dürfen.

Die KBV stellt für ein Starterpaket für den ePA-Start bereit, das bei der Nutzung der ePA unterstützen soll. Teil des Pakets sind unter anderem Materialien für das Wartezimmer. Das Starterpaket steht online bereit und ergänzt das bisherige Angebot. Sie können alle Materialien zur Information Ihrer Mitglieder nutzen. Das Starterpaket mit allen Materialien finden Sie auf der ePA-Themenseite der KBV.

Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Ärztenachrichtendienst (änd)