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Entbudgetierung

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Der ambulante Bereich ist quotiert und chronisch unterfinanziert. Der BvDU bekräftigt seine Forderung nach einer Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen – und das so schnell wie möglich. Die hausärztliche Entbudgetierung kann nur der erste Schritt sein. Ein Großteil der Diagnosen im hausärztlichen Bereich wird unter Beteiligung und nach Überweisung zum Facharzt gestellt. Wer den Zugang zur fachärztlichen Versorgung, die bedarfsgerechte Betreuung der Versicherten und die überwiegend mit fachärztlicher Beteiligung erstellte Diagnostik beschleunigen und Krankenhausaufenthalte vermeiden will, darf bei der Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte nicht stehen bleiben, sondern muss die Budgets in der gesamten vertragsärztlichen Versorgung so schnell wie möglich abschaffen.

Bei Einführung der Budgetierung vor über 30 Jahren wurde im Gegenzug eine auskömmliche Finanzierung für Vertragsärztinnen und -ärzte zugesichert. Hintergrund dieser Entscheidung war damals der drohende Wegfall der vertragsärztlichen Vergütung, falls sich angesichts des damals herrschenden Ärzteüberschusses alle Ärztinnen und Ärzte niederlassen sollten. Diese Situation hat sich inzwischen ins Gegenteil verkehrt.

Die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten senden ein fatales Signal an den ärztlichen Nachwuchs. Ärztinnen und Ärzte brauchen dringend verlässliche Rahmenbedingungen und eine faire Vergütung, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen noch für eine Tätigkeit in der Praxis entscheiden. Praxen müssen wieder in der Lage sein, ausschließlich mit dem Honorar für gesetzlich Versicherte ein auskömmliches Einkommen zu erwirtschaften. Praxen, die heute schließen, werden morgen nicht wiedereröffnet – und fehlen damit dauerhaft in der Versorgung der Patientinnen und Patienten.