Um die Einführung eines „elektronischen Rezepts“ etwa für Arzneimittel geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Danach sollen mit den im Entwurf des „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) vorgesehenen Änderungen die Voraussetzungen für die elektronische Verordnung von Leistungen nach Paragraf 31 („Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung“) des SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) geschaffen werden.
Regelungen für Rechtssicherheit vorgesehen
Hierzu seien Regelungen vorgesehen, die die Selbstverwaltung verpflichten, die Bundesmantelverträge, den Rahmenvertrag und die Arzneimittelabrechnungsvereinbarung binnen sieben Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend anzupassen. „Mit den Anpassungen wird für Initiatoren von innovativen Projekten Rechtssicherheit geschaffen“, schreibt die Bundesregierung weiter. Ziel dieser Projekte sei es, unter anderem Erfahrungen für die technischen Festlegungen der Gesellschaft für Telematik zu sammeln. In den Projekten bestehe die Möglichkeit, Prozesswege für eine zukünftige flächendeckende Verwendung von elektronischen Verordnungen zu erproben. Soweit Projekte unter Beteiligung der Selbstverwaltung und der Spitzenorganisationen der Apothekerinnen und Apotheker aufgesetzt werden, bestehe die Möglichkeit, konsentierte, praxisnahe Prozesse zu entwickeln. Sowohl die Projekte als auch die diesbezüglichen Arbeiten der Gesellschaft für Telematik befinden sich den Angaben zufolge derzeit in der Konzeptionierungsphase.
Abschaffung des Papierrezeptes derzeit nicht geplant
Die Gesellschaft für Telematik wird laut Antwort im Entwurf des GSAV verpflichtet, bis zum 30. Juni 2020 die erforderlichen technischen Festlegungen für die elektronische Verordnung zu treffen. Hier lieferten die entsprechenden Projekte wichtige Impulse für die Gesellschaft für Telematik. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes derzeit nicht geplant.
Quelle: PI – „heute im bundestag“ (hib), 25.04.2019