COVID-19-Abrechnung bei Privatpatienten

Schriftzug

Die Bundesärztekammer hat sich mit dem PKV-Verband auf folgende Empfehlung zur Abrechnung der zusätzlichen Hygienekosten bei Privatpatienten geeinigt:

Ärzte können demnach die „Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen“ in der Covid-19-Pandemie je Sitzung mit der Ziffer 245 als Analogziffer zum 2,3fachen Satz abrechnen, teilt die Bundesärztekammer (BÄK) mit. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 14,75 Euro, gilt zunächst befristet bis Ende Juli dieses Jahres und ist nur bei „unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt anwendbar“.

Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 245 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand allerdings nicht zeitgleich durch ein Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

Das bedeutet, die bisherige inoffizielle Empfehlung zur Steigerung kann weiterhin praktiziert werden, aber nicht gleichzeitig mit der Hygienepauschale.

Für die längere telefonische Beratung kann die GOÄ-Ziffer 3 mehrfach angesetzt werden (siehe Anhang).

Alle Regelungen gelten innerhalb der Pandemiezeit

Zunächst sind diese Regelungen befristet bis zum 31. Juli 2020.

Von dieser Regelung unbenommen laufen weiterhin Verhandlungen, um auch über die Privaten Krankenkassen einen „Rettungsschirm“ finanziert zu bekommen, der die Umsatzverluste aus dem privatärztlichen Bereich ausgleichen soll.

Alle Empfehlungen und Regelungen können Sie nachfolgenden Downloads entnehmen:

  15. Mai 2020 11:19 vor 4 Jahren
Corona     2020-05-08_BAEK_an_Verbaende_Corona-Abrechnungsempfehlungen_Anlage.pdf   150 kB     464
GOÄ-Abrechnung Covid-19
  15. Mai 2020 11:20 vor 4 Jahren
Corona     2020-05-14_Erlaeuterungen_zu_den_Abrechnungsempfehlungen_final.pdf   156 kB     260
GOÄ-Abrechnung Covid-19 – Erläuterungen

Bekanntmachung der Bundesärztekammer »

Von dieser Regelung unbenommen laufen weiterhin Verhandlungen, um auch über die Privaten Krankenkassen einen „Rettungsschirm“ finanziert zu bekommen, der die Umsatzverluste aus dem privatärztlichen Bereich ausgleichen soll.

BvDU-Kommentar zum vorliegenden Ergebnis der Verhandlungen des PKV-Verbandes mit der Bundesärztekammer (BÄK):

Das vorliegende Verhandlungsergebnis ist aus Sicht des Berufsverbands in keiner Form akzeptabel und bedarf der dringenden Anpassung bzw. Ergänzung. Insbesondere kritisiert der BvDU es als völlig inakzeptabel, dass die verhandelten Reglungen in Gänze erst mit Stichtag 5. Mai greifen sollen. Hierbei darf man nicht außer Acht lassen, dass die mit der Bundeszahnärztekammer verhandelte Regelung bereits seit Anfang April gilt. Für den BvDU sind jedoch beide Zeitpunkte völlig willkürlich aus der Luft gegriffen und haben mit einer überlegten und angemessenen Reaktion auf das Covid19-Geschehen und dessen Auswirkungen für die ärztliche Praxis schlicht nichts zu tun. Bereits seit Anfang März haben die Urologinnen und Urologen mit den ersten Konsequenzen dieser Pandemie zu kämpfen.

Der BvDU fordert daher nachdrücklich und im Einklang mit den anderen im SpiFa-organisierten Fachverbänden, dass diese Regelungen für Behandlungs- und Leistungssachverhalte bereits ab Anfang März 2020 gelten muss. Gleiches gilt für die Möglichkeit einer nachträglichen Liquidationsoption.

Der BvDU weist seine Mitglieder ausdrücklich darauf hin, dass nach der derzeit geltenden GOÄ jede Urologin und jeder Urologe berechtigt ist, mit Blick auf die sich aus dem pandemischen Geschehen verbundenen erschwerten Umstände der Leistungserbringung von den Steigerungsfaktoren bis zum 3,5 fachen Satz Gebrauch machen zu können.

Für den BvDU ist es eine selbstverständliche Erwartungshaltung, dass die Mitglieder des PKV-Verbands ein solches Vorgehen zunächst bis zum 31. Dezember als angemessen ansehen und akzeptieren. Dies würde als dringend notwendiger eigener Betrag des PKV-Systems wahrgenommen werden. Auch dies muss einen aktiven Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.

Der Berufsverband ist zuversichtlich, dass weitere Gespräche von PKV-Verband und BÄK eine entsprechende Entwicklung einschlagen und für die Ärzteschaft zufriedenstellende Ergebnisse liefern werden.