Seit Jahresbeginn gilt für jede Form von Interessenvertretungen gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung die verpflichtende Eintragung ins digitalisierte Lobbyregister. Seit 14. Februar 2022 ist der BvDU eingetragener Interessenvertreter im Lobbyregister mit der Registernummer R000470.
Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters regelt die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz).
Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer Demokratie. Der BvDU vertritt dabei die Interessen seiner Mitglieder. Das Lobbyregister soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken. Ziel ist, mehr Transparenz bezüglich des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf diese Prozesse zu schaffen.
Registrieren müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen, oder dies in Auftrag geben.
Alle Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die in das Register eingetragen sind, akzeptieren zudem einen Verhaltenskodex, der vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft festgelegt wurde. Interessenvertretung darf nur auf Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität stattfinden.
Zum Eintrag im Lobbyregister: https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000470
Quelle: Deutscher Bundestag, Lobbyregister