BvDU fordert härtere Strafen bei Gewalt auch für Praxen

Arzt hebt seine Hände zum Schutz vor einem aggressiven Patienten

In der Gesetzesänderung, die die Gewalt gegen Rettungskräfte und Notärztinnen und Notärzte unter schärfere Strafen stellt, heißt es „die Gesetzesänderung solle Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte und weitere Personen, die dem Gemeinwohl dienen, besser schützen. Diese Menschen leisteten einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Dafür schuldeten wir ihnen großen Dank. Wir schuldeten ihnen aber auch Sicherheit und die Gewissheit, dass sie ihre Arbeit frei von Angst und Angriffen leisten können. Ziel der Strafrechtsänderung sei es, potenziellen Tätern ein klares Stoppschild zu setzen. Alle Taten müssten konsequent strafrechtlich verfolgt werden.“

Bundesweit stieg die Zahl sogenannter Rohheitsdelikte in medizinischen Einrichtungen seit 2019 um 20 Prozent auf 6894 Taten im Jahr 2022. In manchen Bundesländern war der Anstieg teilweise drastisch: Im Saarland waren es 67 Prozent mehr, in Bremen 55 Prozent, in Niedersachsen 46 Prozent mehr.

Folgende Änderungen sind geplant:

  • Eine Tat kann härter bestraft werden, wenn sie sich gegen gemeinnützig tätige Personen richtet. Hierzu zählen zum Beispiel. Menschen, die sie in Vereinen, in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Flüchtlingshilfe, bei Feuerwehren, Katastrophenschutz- und Rettungsdiensten, in der Kommunalpolitik, in politischen Parteien und vielen anderen Bereichen ehrenamtlich engagieren.
  • Das Strafrecht soll darüber hinaus auch die Mitglieder europäischer und kommunaler Organe besser schützen.
  • Widerstand und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sollen verschärft werden.
  • Künftig wird eine Tat als ein besonders schwerer Fall geahndet, wenn es zu einem hinterlistigen Überfall kommt.

Die Änderung kommt insbesondere Polizistinnen und Polizisten, aber auch Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes sowie Ärztinnen und Ärzten eines Notdienstes oder in einer Notaufnahme zugute.

Keine Änderung für Arztpraxen

Die Änderung soll nicht für Ärztinnen und Ärzte in Praxen und ihr Personal gelten.

Der BvDU fordert entsprechende Regelungen auch für Ärztinnen und Ärzte und medizinisches Fachpersonal. Diese sind, wie Kliniken und weitere Personen, die in der Neuregelung eingeschlossen sind – zunehmend Ziel von Angriffen und Gewalt durch aggressive Patienten oder deren Begleitung.

Dies führt vor dem Hintergrund der schlechten Rahmenbedingungen, bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst, allen voran das medizinische Fachpersonal, zunehmend zu Frust und Demotivation oder sogar dazu, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu wollen.