Bis 30.9.: Absenkung der Fortbildungspunktzahl auf 200 Punkte

Eine Hand hält die Buchstaben "info"

Durch die Covid-19-Pandemie ist es Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten nicht möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise erhalten. Die Vertreterversammlung der KBV hat daher eine Absenkung der für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung erforderlichen Punktzahl von 250 auf 200 Punkte beschlossen. 

Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. September. Ärzte und Psychotherapeuten, die diesem Zeitraum nachweisen müssen, dass sie sich ausreichend fortgebildet haben, brauchen dafür nur 200 Punkte.

Nachweispflicht für Fortbildung um ein Quartal verlängert

Im April war bereits aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten um ein Quartal verlängert worden. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt.

Diese Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.

Zum Hintergrund: Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Den Umfang der Fortbildungspflicht bestimmt die KBV im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer. Wird der Fortbildungsnachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, beispielsweise Honorarkürzungen.

Quelle: KBV