Bewertungsausschuss berät über Zuschüsse wegen steigender Energiekosten

Ein weißes Sparschwein steht auf einem Rippen-Heizkörper

Der Bewertungsausschuss berät derzeit über ein Konzept, nach dem einzelne Arztgruppen, die besonders von den gestiegenen Energiepreisen belastet sind, Energiekostenzuschläge erhalten sollen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hervor.

Die Bundesregierung verweist in der Antwort weiterhin darauf, dass sie aus ihrer Sicht genug für die Unterstützung der ambulanten Versorgung in der Energiekrise getan hat. So würde die Steigerung der Betriebskosten bereits über die jährlichen Honorarverhandlungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegolten. Das Plus sei in diesem Jahr höher ausgefallen als üblich, hieß es. „Damit ist auch die wirtschaftliche Gesamtsituation der Arztpraxen in den Blick genommen“, schreibt Sabine Dittmar (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

In der Antwort stellt sie auch klar, dass der Bund ein Paket in Höhe von 200 Milliarden Euro zur Abfederung steigender Energiekosten auf den Weg gebracht habe. Darüber hinaus werde es eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen geben. Arztpraxen sollen nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes unter diese Regelung fallen.

Wörtlich heißt es „Darüber hinaus wird der Bund für eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz der Soforthilfe im Dezember 2022 und der Strom- und Gaspreisbremse 2023/2024 des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Für die Festlegung der Einzelheiten der Härtefallhilfen sind die Länder zuständig.“

Quellen: Kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU betreffend „Auswirkungen von steigenden Energiekosten und Inflation auf die ambulante Versorgung“, BT-Drs. 20/5341, Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), aerzteblatt.de