Ausgabestopp elektronischer Praxisausweise: Logische Konsequenz gefordert

Hände auf der Tastatur, davor ein Nebel aus Nullen und Einsen

Am 20.12.2019 hat die gematik unter Berufung auf § 291b Abs. 6 Satz 1 SGB V einen Ausgabestopp neuer elektronischer Praxisausweise (SMC-B) veranlasst. Die Maßnahme erfolgte im Zuge von kürzlich durch den Chaos Computer Club aufgewiesene Sicherheitsmängel im Antrags- und Vergabeverfahren ärztlicher SMC-B.

Das ist nicht die erste Sicherheitslücke, die im Zusammenhang mit der TI bekannt wird. Laut einem im November veröffentlichten Bericht der Süddeutschen Zeitung soll es in 90 Prozent der Arztpraxen nach Anschluss an die TI erhebliche Sicherheitsrisiken geben.

Probleme nicht auf dem Rücken der Ärzteschaft austragen

Der Deutsche Facharztverband (DFV e.V.) fordert erneut die politisch Verantwortlichen auf, die nun mehrfach bekannt gewordenen Sicherheitslücken „als eine sehr dringende Warnung“ für die Probleme der Digitalisierung zu verstehen. „Auch die Politik ist in der Verantwortung das Projekt Gesundheitskarte zu einem sicheren Start zu bringen“, so die Vorsitzen-de Dr. Petra Bubel. Zudem dürfen durch den Ausgabestopp verzögerte Erst- oder Neubeantragungen und damit verbundene Versäumnisse nicht zu Honorarkürzungen der Ärzteschaft durch die Kassenärztlichen Vereinigungen führen. „Die Probleme der immer komplexeren Digitalisierung und ihrer Unübersichtlichkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Ärzteschaft ausgetragen werden“, so die Vorsitzende weiter.

(Quelle: Pressemitteilung Deutscher Facharztverband, 16.01.2020)