Sang- und klanglos verschwanden die Gesundheitskioske aus dem Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Dabei sind nicht nur Gesundheitskioske dem politischen Prozess zum Opfer gefallen, sondern auch Vorhaben wie Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren – also im Grunde alles, was laut Minister Lauterbach eine strukturelle Weiterentwicklung des Gesundheitssystems bedeutet hätte. Diese Weiterentwicklung war ursprünglich der Kern des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes.
Der BvDU hatte sich mit weiteren Verbänden der niedergelassenen Ärzteschaft gegen Gesundheitskioske ausgesprochen, da der geplante Aufbau Ärztinnen und Ärzte und medizinisches Fachpersonal in der angedachten Umsetzung nicht entlasten würde. Der Aufbau von Parallelstrukturen würde im Gegenteil einem grundsätzlich funktionierenden bestehenden System Mittel entziehen, die bereits seit Jahrzehnten notleiden. Eine Verstärkung von Sozialarbeit wäre in den Bereichen, in denen Gesundheitskioske entstehen sollen, erfolgsversprechender und würde auf bestehenden, grundsätzlich funktionierenden, Strukturen aufbauen.
Man könnte vermuten, dass drohende Millionenforderungen am Namensrecht „Kiosk“ mit eine Rolle spielten. Das Bundesgesundheitsministerium hatte die bestehenden Markenrechte eines Liechtensteiner Notars, der bekanntgegeben hatte, dass einer seiner Mandanten die Namensrechte an „Kiosk“ in allen Wortkombinationen besitze, nicht ernst genommen und in keiner Weise auf die Vertretung der berechtigten Forderungen reagiert. In der Folge lagen dem BMG Millionenforderungen auf dem Tisch.
Aus Sicht des BvDU sind die Gesundheitskioske aber noch nicht vom Tisch. Durchaus sein könnte es, dass sie neben Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren durch Änderungsanträge kurz vor der finalen Beratung im Bundestag wieder in den GVSG-Entwurf reinrutschen.
Gespannt kann man sein, ob sie – unter neuem Namen – erneut aus dem Zauberhut des Bundesgesundheitsministers auftauchen werden.
Quellen: Ärztenachrichtendienst (änd), Ärzte Zeitung