Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt zur Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Rücknahme der Sonderregelung für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen während der Covid-19-Pandemie Stellung.
Gegen die Stimmen der Ärzteschaft sowie der Krankenhäuser haben der GKV-Spitzenverband sowie die unparteiischen Mitglieder im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelungen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen während der Covid-19-Pandemie ab 20. April 2020 wieder außer Kraft gesetzt!
Zur Entscheidung des G-BA vom 17. April 2020 nimmt der Hauptgeschäftsführer RA Lars F. Lindemann wie folgt Stellung: „Letzte Woche Freitag fuhr Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach Hamburg, um den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für ihre Arbeit an der Front und der Bildung des Schutzwalls der Krankenhäuser zu danken. Währenddessen wird in Berlin die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bekannt, dass ab dem 20. April 2020 die Sonderregelungen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wieder zurückgenommen werden und Patienten in den Praxen vorstellig werden müssen. Das ist nicht nur unlogisch, es ist brandgefährlich – für die Patientinnen und Patienten, für die medizinischen und nicht-medizinischen Angestellten und die Ärztinnen und Ärzte.“
„Wir fordern den GKV-Spitzenverband sowie die unparteiischen Mitglieder im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, zu dieser Entscheidung öffentlich Stellung zu beziehen. Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind, wonach die geforderten Kontaktbeschränkungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht mehr notwendig sind? Gab es einen Missbrauch der Sonderreglungen. Wenn ja, wo und mit welchen Häufungen?“, so RA Lars F. Lindemann weiter.
Pressmitteilung SpiFa, 20.04.2020