Telefonische AU-Bescheinigung bis 18. Mai verlängert

Stilisiertes Virus vor DNS

Die Ausnahmeregelung zum Ausstellen einer AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese ist um zwei Wochen verlängert worden. Somit können Ärzte Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege zunächst weiter per Telefon krankschreiben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass die bis zum 4. Mai gültige Ausnahmeregelung erneut verlängert wird – zunächst bis zum 18. Mai. Über eine erneute Verlängerung soll rechtzeitig entschieden werden.

Bis zu sieben Tage plus Verlängerung

Nach der Sonderregelung dürfen Ärzte Patienten mit leichten Symptomen der oberen Atemwege für bis sieben Kalendertage krankschreiben, ohne dass diese in die Praxis kommen müssen. Sollte der Patienten nach einer Woche noch nicht gesund sein, ist eine Verlängerung per Telefon um weitere sieben Tage möglich.

Die Regelung gilt auch für die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21). Die KBV hat dazu eine separate Vereinbarung mit den Krankenkassen getroffen.

Quelle: KBV