Die Ärzteschaft warnte geschlossen vor der geplanten Apothekenreform (ApoVWG), die tiefgreifende Auswirkungen zur Folge hätte. Die darin enthaltenen Maßnahmen lägen eindeutig jenseits der Qualifikationen der Apothekerschaft.
In einer gemeinsamen Erklärung u.a. von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), und von Berufsverbänden, wie dem den BvDU vertretenden Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), wurde die Bundesregierung zu Korrekturen am geplanten Gesetz aufgefordert. Die Kritik wendete sich gegen zentrale Bestandteile. Die Übertragung ärztlicher Aufgaben an Apotheken birgt nach Überzeugung der ärztlichen Verbände erhebliche Risiken für die Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Neben einer massiven Erweiterung der Impfbefugnis von Apotheken mit allen Totimpfstoffen sah das Gesetz vor allem vor, dass Apotheken unter bestimmten Bedingungen bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen wie Harnwegsinfekten oder bei einer vorliegenden Dauermedikation auch ohne ärztliche Verordnung Arzneimittel abgeben dürfen.
Die Kritik der ärztlichen Verbände wurde zum Teil erhört. Die Abgabe soll nun nur möglich sein, wenn sie zum Beispiel einer Anschlussversorgung bei chronischer Erkrankung gilt oder bei bestimmten akuten, unkomplizierten Erkrankungen. Die entsprechenden Erkrankungen, Arzneimittel und Vorgaben für die Abgabe soll das BMG demnach per Rechtsverordnung regeln. Klargestellt hat der Kabinettsentwurf nun auch, dass die Abgabemöglichkeit ohne Rezept sich nicht auf Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential und nicht auf systemisch wirkende Antibiotika erstreckt. Festgehalten wird an patientennahen Schnelltests in Apotheken und Pflegeeinrichtungen durch Apotheker und Apothekerinnen.
„Mit dieser Haltung riskiert man sehenden Auges die Patientensicherheit“, so die gemeinsame Warnung. Den ärztlichen Verbänden zufolge würde dies zudem weder die Apotheken stärken noch die Versorgung verbessern, sondern konsekutiv zusätzliche Arztkontakte verursachen.
Die Ärzteschaft erkennt die fachlichen Kompetenzen und die Rolle der Apotheken in der Versorgung ausdrücklich an, warnte aber vor einer „völlig unsystematischen Übertragung ärztlicher Kompetenzen“, die niemandem nützten, schon gar nicht Patientinnen und Patienten.
Auch die geplante Ausweitung der Impfungen in Apotheken höre sich nur auf dem Papier gut an. Das sei weder sinnvoll noch gewollt. Die Ärzteschaft impfe an einem einzigen Tag in der Impfsaison mehr Menschen gegen die Grippe als die Apotheken über die ganze Saison hinweg.
Das Bundesgesundheitsministerium erweckt nicht nur aus Sicht des Berufsverbands der Deutschen Urologie den Eindruck, man könne „spezifisch erworbene Kompetenzen ohne Weiteres auf andere Fachberufe übertragen, solange sie nur in der gleichen Branche arbeiten“. Diese Haltung ist fachlich nicht haltbar und gefährdet die Patientensicherheit.
Quellen: Deutsches Ärzteblatt, Ärztenachrichtendienst (änd)
