Immer mehr Ärzte zieht es in die Anstellung – ein Trend der seit Jahren unvermindert anhält. Doch nicht nur Kliniken fungieren als Arbeitgeber. Der Anteil angestellter Ärzte in Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) steigt kontinuierlich. Gleichzeitig gibt es Nachwuchsprobleme bei den Niedergelassenen, denn die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärzte geht stetig zurück. Auch in der Urologie ist diese Tendenz zu beobachten.
Bereits seit 2015 widmet sich der BvDU in seinem Arbeitskreis Angestellte Ärzte den speziellen Belangen von Chef-, Ober-, und Assistenzärzten in Klinik und Praxis. Immer stärker in den Fokus dessen Arbeit rücken ebenfalls die Interessen von Ärzten mit Angestelltenstatus der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und sie betreffende berufsrechtliche Fragestellungen. Zugleich benötigen sie neben niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten repräsentative Vertretung in den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Gremien dort bestehen traditionell aus niedergelassenen Ärzten, die der Interessenslage Angestellter oder Teilzeitbeschäftigter nicht gerecht werden.
Auch angestellte Ärzte unterliegen Freiberuflichkeit
Anstellung und Freiberuflichkeit ist auch ein Themenpaar, das immer wieder diskutiert wird. Fakt ist, selbst wenn sich ein Arzt in weisungsgebundener Position befindet, ist er dennoch nur seiner ärztlichen Profession, dem Wohl des Patienten und sich selbst verantwortlich. Deshalb unterliegen auch angestellte Ärzte der Freiberuflichkeit.
Freiberuflichkeit sichert freie medizinische Entscheidungen. Sie ist Grundlage für ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis, denn sie schützt Patienten davor, dass Dritte – Staat, Investoren, Krankenkassen – in dieses Verhältnis eingreifen. Zuletzt bekannte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem SpiFa-Fachärztetag 2021 zum Freien Beruf Arzt. Er wies in seiner Ansprache auf die Leistungsfähigkeit und Effizienz unseres Gesundheitssystems hin, weshalb diese Struktur im Grundsatz auch erhalten werden soll, insbesondere auch die Prägung durch den Freien Beruf Arzt.
Als Berufsverband haben wir daher die Aufgabe, die Unabhängigkeit angestellter Ärzte zu unterstützen. Wir fordern, dass – als Gegengewicht zu Investoren – ärztliche Kooperationen durch Ärzte finanziert werden müssen und der Bundesmantelvertrag dahingehend geändert wird, dass die Benachteiligung angestellter Ärzte in einer Kooperationsstruktur aufgehoben wird. Darüber hinaus, muss die Budgetierung beendet und die Niederlassungsfreiheit wieder hergestellt werden, damit dem freien Beruf Arzt die Therapiefreiheit erhalten bleibt.
Zur Freiberuflichkeit gehört auch eine Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Die BÄK und die Verbände haben ihre Aufgabe, eine ärztliche GOÄ vorzulegen, erfüllt. Diese wird mit der PKV und der Beihilfe zurzeit abgestimmt. Dann gibt es eigentlich keinen Grund, diese neue GOÄ nicht durch den Verordnungsgeber noch in diesem Sommer zu genehmigen. Wenn doch, dann wissen wir welchem Koalitionspartner wir dies zu verdanken haben.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Dr. Axel Schroeder
Präsident Berufsverband der Deutschen Urologie e. V.
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